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AYRER,J., Historischer Processus juris. Frankfurt/M. 1624

AYRER, Jacob,

Historischer Processus juris, In welchem sich Lucifer uber Jesum/ darumb dass er ihm die Hellen zerstoehret/ eyngenommen/ die Gefangenen darauss erloest/ und hingegen ihnen Lucifern gefangen und gebunden habe/ auff das aller hefftigest beklaget. Darinnen ein gantzer Ordentlicher Process/ von Anfang der Citation, bis auff das Endurteil inklusive, in erster und anderer Jnstantz… Aufs new ubersehen/ mit mehren Observationibus augirt unnd verbessert. Frankfurt am Main, durch Egenolff Emmeln/ Jn Verlegung M. Leonhardi Burcken, 1624.

Fol. Tb. mit Druckermarke, 6 Bll., 742 S., 35 Bll. Mit 3 Textholzschnitten. Zeitgenössischer Pergamentband. (Ebd. bestoßen u. berieben, ohne die Schließbänder, Papier durchgehend etw. gebräunt u. stellenw. fleckig).

Eine Schrift von hohem kulturgeschichtlichem Wert! – Zu den beliebtesten Lehrbüchern im Ausgang der Glossatorenzeit gehörten die Schriften, die unter dem Namen „Satansprozesse“ einen Rechtsstreit darstellen, welchen der Teufel gegen das Menschengeschlecht oder gegen Christus um die Erlösung der Menschen führte. Den Anfang machte der neapolitanische Geistliche Jacobus de Theramo (1349-1417) mit dem Titel „Consolatio peccatorum seu lis Christi et Belial“. Dieses im Jahre 1382 verfasste Werk wurde als Handschrift wie als Inkunabel auch in Deutschland weit verbreitet. Dieser sogenannte „Belialprozess“ hatte den Zweck, eine Einführung in das Prozessrecht und die Gerichtspraxis der Zeit zu gewähren. Dies geschah sowohl hinsichtlich der Grundlagen des Prozesses, der Prozessführung, der Prozessschriften, als auch hinsichtlich des Gerichtsaufbaues und des Instanzenzuges. Im Jahre 1597 erschien die vorliegende Umarbeitung des ‚Belial‘ durch Jacob Ayrer (1569-1625) zuerst in Frankfurt am Main. Es folgten bis 1737 zahlreiche Neuauflagen. Im Zuge der Rezeption des römischen Rechts in Deutschland fand dieses Werk auch Abnehmer im gebildeten Bürgertum, sodaß es auch der sogenannnten populären Rechtswissenschaft eingeordnet werden kann. Ayrer (der Jüngere), Sohn des gleichnamigen Nürnberger Dichters, studierte die Rechtswissenschaften in Leipzig und ließ sich nach dem Studium in seiner Geburtsstadt Nürnberg nieder, wo er 1598 in den Großen Rat berufen wurde. Gleichwohl ging er um 1600 ins oberpfälzische Weiden, wo er bis 1606 als Stadtschreiber und Advokat wirkte. Danach ging er zurück nach Nürnberg, wo er wahrscheinlich bis 1614 wiederum als Advokat arbeitete. Verstorben ist Ayrer wahrscheinlich um 1625 in Amberg in der Oberpfalz. – „Das Werk, das ihn berühmt machte, ist der ‚Historische Processus juris‘, eine in lebendiger Darstellung an einem interessant gestalteten, praktischen Beispiel gegebene Vorführung des gesamten Zivilprozeßverfahrens mit allen seinen Umständlichkeiten, Kniffen und Hinauszögerungsmitteln (der listigste der Teufel, Belial, versteht sich glänzend auf alle Schliche), die in das damalige Zivilprozeßrecht einführen sollte. Zu den ‚Satansprozessen‘ gehörig, ist es eine freie Bearbeitung des veralteten Werkes ‚Belial‘ des Jakob von Theramo; es fand sofort und für sehr lange Zeit eifrige Benützung, eine Schrift von hohem kulturgeschichtlichem Wert“ (Hans Müller-Lobeda, NDB). – Vgl. NDB I, 473; VD17 12:652054H.

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