Die Steuer-Natur des Geschosses oder: urkundlicher Beweis, daß die unter dem Namen des Geschosses in Thüringen und anderwärts noch vorkommende Abgabe auf Grund des allerhöchsten Gesetzes vom 2. März 1850 unentgeltlich in Wegfall kommen muß. Ein rechtsgeschichtlicher Beitrag in Beziehung auf das gutsherrlich-bäuerliche Verhältniß in Deutschland, für Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsbeamte, schoßpflichtige Gemeinden.
Eisleben, Georg Reichardt, 1853. 8vo. VIII, 320 S. Originale Broschur.
Antiquariat: EUR 90,--