Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.

Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.


HEUMANNS HANDLEXIKON zu den Quellen des römischen Rechts. 09.A. Jena 1907.

HEUMANNS HANDLEXIKON

zu den Quellen des römischen Rechts. Besorgt von Emil Seckel. 9. neu bearb. Aufl. Jena, Gustav Fischer, 1907.

Gr.-8vo. XVIII, 643 S. Neuer, gediegener Leineneinband mit Titelprägung auf Rücken. (Tb. etw. ausgebessert, sonst sehr schöner Zustand).

Letzte Auflage des klassischen Handbuches zum Studium und Erforschung des römischen Rechts! Heumann (1812-1866) studierte zunächst in Jena, bevor er zu F. C. von Savigny (1779-1861) nach Berlin wechselte. Im Jahre 1837 wurde er Privatdozent an der Universität Jena, wechselte dann in landesfürstliche Dienste und wurde schliesslich 1850 Appellationsrat in Eisenach am dort ansässigen Gericht. Heumann verfasste das klassische Hilfsmittel eines jeden Rechtshistorikers, nämlich das berühmte, seit dieser Zeit unentbehrliche Handlexikon zum Corpus iuris civilis. Die Erstausgabe erschien in Jena 1846.

Bestellnummer: 10329AB

Antiquariat: EUR 65,-- 


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In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.