RUMPF,M., Der Strafrichter. 2 Bde. Berlin 1912-13.
Der Strafrichter. 2 Bde. Berlin, Carl Heymanns Verlag, 1912-1913.
8vo. IV, 403; VIII, 392 S., 2 Bll. Neuere grüne Leinenbände. (Schriften des Vereins für Recht und Wirtschaft, Bd. 2, Hefte 1 und 2). (St.a.T. und Schnitt, kl. Rückenschildchen).
Rumpfs Karriere zerfällt im Grunde in zwei Phasen, in eine erste, juristische Phase; dann in die spätere soziologische Phase, für die Rumpf (1878-1953) vor allem bekannt geblieben ist, durchaus zu unrecht. Während seine Soziologie als „konservative Bauernsoziologie“ charakterisiert wird (Carsten Klingemann), mit späteren Affinitäten zum Nationalsozialismus, umrissen durch Begriffe in seinen Buchtiteln wie „Volkssoziologie“, „Lebenslehre“, „religiöse Volkskunde“ oder „deutsches Bauernleben“, vertrat Rumpf in seiner ersten Karriere als Rechtswissenschaftler eine dezidiert freirechtliche Haltung, z. B. in seiner damals vielbeachteten Habilitationsschrift (an der Universität Göttingen) zu „Gesetz und Richter. Versuch einer Methodik der Rechtsanwendung“ von 1906. Er sammelte Erfahrung im Justizdienst, bis er 1912 einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Handelshochschule Mannheim erhielt. Seine juristische Phase mündete immer mehr in rechtssoziologische Fragestellungen (″Volk und Recht“ von 1910, „Das Ideal des volkstümlichen Rechts“ von 1913). In diesen Zusammenhang gehört auch das vorliegende Werk über den „Strafrichter“. Dieses rechtsoziologische Interesse reicht über „Recht und Leben“ (1923), „Anwalt und Anwaltsstand“ (1926) bis zu „Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft“ im Jahre 1929, womit diese Phase gewissermaßen zum Abschluss kommt. Die Arbeit „Deutsche Volkssoziologie im Rahmen der sozialen Lebenslehre“ (1931) markiert den Übergang zur „Soziologie“ im oben beschriebenen Sinne. – I. Die tatsächlichen Feststellungen und die Strafrechtstheorie; II. Praktische Strafrechtsprobleme.
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