WOLFF,M., Das internationale Privatrecht Deutschlands. 03.A. Berlin 1954.

WOLFF, Martin.

Das internationale Privatrecht Deutschlands. 3. Aufl. Berlin, Springer Verlag. 1954.

8vo. IX, 254 S. Originaler Verlagsleinen. (Encyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaften, hrsg. von W. Kunkel, H. Peters und E. Preiser. Abtlg. Rechtswissenschaft).

Wolff (1872-1953), Lehrer von Hermann Eichler in Berlin, studierte in Berlin und promovierte dort im Jahre 1894. Im Jahre 1900 habilitierte sich Wolff ebenfalls in Berlin. Seine Lehrer in Berlin waren neben dem Rechtshistoriker Heinrich Brunner und dem großen Germanisten Otto Gierke vor allem der bedeutende Pandektistit und Zivilrechtler Ernst Eck. 1903 wurde Martin Wolff zum Extraordinarius ernannt. Seine Ernennung zum Ordinarius erfolgte im Jahre 1914 durch einen Ruf nach Marburg, längst war er durch die Bearbeitung des Sachenrechts im berühmten BGB-Lehrbuch von Enneccerus-Nipperdey eine anerkannte Größe unter den Juristen. Im Jahre 1919 wechselte er an die Universität Bonn und schließlich nahm er einen Ruf an die Universität Berlin an. Bereits 1934 von den Nationalsozialisten aufgrund seiner jüdischen Herkunft aus dem Amt vertrieben, emegrierte er 1938 nach England, wo er seine große Darstellung des englischen „International Private Law“, ertmals publiziert im Jahre 1945, verfasste.

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