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LAUTERBACH,W.A., Collegium Pandectarum. 4 Bde. Tübingen 1763-1765.

Lauterbach, Collegium theoretico-practicum Pandectarum. 4 Bde. Tübingen 1763-1765.

LAUTERBACH, Wolfgang Adam,

Collegium theoretico-practicum Pandectarum, Studio B. Filii Ulrici Thomae Lauterbachii. Mit dem Index rerum et verborum, Tübingen, Cotta, 1714. Editio nova, prioribus correctior. 3 Bde. sowie 1 Indexband. Tübingen, Sumptibus Ioannis Georgii Cottae, 1763-1765.

4to. (I, 1763:) Tb. mit Vignette, 3 Bll., 1040 S.; (II, 1764:) Tb. mit Vignette, 1 Bl., 988 S.; (III, 1765:) Tb. mit Vignette, 1098 S.; (IV = Index:) 166 Bll. Zeitgenössische Pergamentbände mit schönem Rotschnitt.

Der wichtigste Pandektenkommentar im süddeutschen Raum im Zeitalter des usus modernus pandectarum! – Zum Kreis der wichtigsten Kommentare des „usus modernus pandectarum“ zählt ohne Zweifel das Collegium von Lauterbach (1618-1678), des führenden Juristen des württembergischen Rechtskreises. Lauterbach war der bedeutendste Rechtslehrer an der Universität Tübingen im Zeitalter des Jus Commune und steht durchaus mit den großen Juristen wie Mevius und Carpzov auf einer Stufe. Er nahm mit seinen Werken grossen Einfluss auf die Rechtsentwicklung im süddeutschen Raum. Die Überarbeitung des gesamten Zivilrechts, insbesondere die Harmonisierung von einheimischem und römischem Recht, aber auch der Rechtstheorie und der Rechtspraxis war eine der großen Aufgaben dieser Zeit. In seinen Collegien nahm Lauterbach diese juristische Arbeit in Angriff. In den Jahren 1662 bis 1676 erörterte Lauterbach schwerpunktmäßig auf der Grundlage der Pandekten den Zivilrechtsstoff. Diese Erörterungen in der Legalordnung der Pandekten bildeten im Zusammenhang ein Compendium der Pandekten, das die Zivilrechtslehre dieser Zeit prägnant und punktgenau darstellt. Lauterbach kam bis zum 17. Buch und nach seinem Tode vollendete sein Tübinger Kollege Burkhard Bardilius (1629-1692) das Opus bis zum 50. Buch.

Bestellnummer: 12265AB

Antiquariat: EUR 750,-- 


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