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PEIFER,K., Individualität im Zivilrecht. Tübingen 2001.

Umschlag

PEIFER, Karl-Nikolaus,

Individualität im Zivilrecht. Der Schutz persönlicher, gegenständlicher und wettbewerblicher Individualität im Persönlichkeitsrecht, Immaterialgüterrecht und Recht der Unternehmen. 1. Aufl. Tübingen, Mohr Siebeck, 2001.

24 x 16 cm. XIX, 617 S. Leinen. (Jus Privatum, 52). ISBN 9783161475009.

Hat der westlich-abendländische Wert der Individualität Zukunft in einer Medienwelt, die menschliche Besonderheit nur als kommerziell vermarktbares Gut schätzt? Welche Rechte hat das Individuum im Zivilrecht gegen die Marginalisierung seiner Eigenart? Leistet der rechtliche Schutz von Individualität privatem Egoismus Vorschub? Karl-Nikolaus Peifer zeigt, wie sich Individualität als Wert auf den Schutz der natürlichen Person in ihrer Besonderheit, den Schutz von Gegenständen und von Unternehmen auswirkt. Dabei liegt die Hypothese zugrunde, daß die Zentralbegriffe des Persönlichkeits-, Immaterialgüter- und Unternehmensrechts zwar immer wieder auf ein einheitliches Wertkonzept rekurrieren, daß Individualität als Legitimation aber in jedem dieser Bereiche unterschiedliche Aufgaben erfüllt. Individualität als Wert wird nur verständlich, indem man geschichtliche, soziologische, psychologische, wirtschaftswissenschaftliche und rechtsvergleichende Erkenntnisse in die Betrachtung einbezieht. Der Autor stellt folgende Fragen in den Vordergrund seiner Untersuchung: Inwieweit stellt das Urheberrecht ein Modell für den Schutz von Individualität dar? Inwieweit kann der Einzelne Beeinträchtigungen seiner persönlichen Individualität abwehren und welche Grenzen ergeben sich daraus, daß sich Individualität erst innerhalb der Gesellschaft formt? Inwieweit erfordert es Individualität als Wertkonzept, daß Rechte an geistigen Leistungsergebnissen demjenigen zugeordnet werden, der diese Ergebnisse hervorgebracht oder verursacht hat? Wo liegen die Grenzen einer solchen Rechtfertigung von Eigentumsrechten? Läßt sich der Begriff der persönlichen Individualität auch auf Unternehmen übertragen?

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