BAYER,H.v., Theorie der summarischen Processe. 07.A. München 1859.
Theorie der summarischen Processe, nach den Grundsätzen des gemeinen deutschen Rechts, mit Ausschluß des Concursprocesses, zunächst für seine Zuhörer bestimmt. 7., verb. Aufl. München, Verlag der Literarisch-Artistischen Anstalt, 1859.
Kl.-8vo. XIV, 221 S. Zeitgenössischer Pappband. (kl. Ausriss am Vorsatz).
Von Bayers (1792-1876) Name ist vor allem mit der Universität Landshut verbunden, die im Jahre 1826 nach München verlegt wurde, sodass von Bayer ab dann seine akademische Laufbahn in München fortsetzte. Nach seinem Studium der Philosophie und der Rechtswissenschaften an den Universitäten Landshut und (auf Vermittlung Gönners) Göttingen wurde von Bayer im Jahre 1818 Privatdozent an der Universität Landshut, die ihn 1819 zum a. o. Professor ernannte und 1822 dann endlich zum o. Professor berief. Er war Professor des „gemeinen und bayerischen Civilprozesses“ und zählt zu den bedeutenden Prozessualisten des 19. Jahrhunderts, dessen Vorlesungstätigkeit an der Universität München sich bis ins Jahr 1867 erstreckte.
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