CODE D'INSTRUCTION CRIMINELLE. Paris 1809.

Code d'Instruction Criminelle. Paris 1809.

Frankreich: CODE D’INSTRUCTION CRIMINELLE.

Édition conforme à l’Edition originale du Bulletin des Lois; suivi des motifs exposés par les Conseillers d’État, et des Rapports faits par la Commission de Législation du Corps Législatif sur chacune des lois qui composent le Code; avec une Table Alphabétique et Raisonnée… Paris, Garnery et de l’Imprimerie de Mame Frères, 1809.

8vo. III, 140, 36, 262, 40, 3 S. Neuer Halblederband mit geprägtem Rückenschild und Buntpapierbezug. Frischer Zustand!

Frankreich war im Ancien régime durch die grausame Härte und Engstirnigkeit des Strafrechts geplagt, das noch gesteigert wurde durch richterliche Willkür. Dies wurde durch die französische Revolution beseitigt und breits im Jahre 1791 wurde ein Code pénal geschaffen, der die epochale Einteilung von crimes, délits und contraventions einführte. Die Wiedereinführung des Bestraften in die Gesellschaft ist ein klar erkanntes Problem. Aber die Revolutionsereignisse führten zu einem ungeheuren Rückschlag in der Entwicklung eines humanen Strafrechts, und die Strafrechtspflege wurde zu politischen und revolutionären Zwecken mißbraucht. Die Wiedereinführung der Vermögenskonfiskation von 1792 und 1793 verschärfte noch die Situation innerhalb der Strafrechtspflege. – Unter unmittelbarer Mitwirkung und Einflußnahme Napoléons kam endlich in sieben Einzelgesetzen vom 12. bis 20. Februar 1810 der Code Pénal zustande, der am 1. Januar 1811 in Kraft getreten ist. Auf der Grundlage der Dreiteilung in crimes, délits und contraventions zeichnet sich der Code pénal zwar durch sein klare und bestimmte technische Ausdrucksweise aus. Aber sein Strafensystem, ganz und gar aus dem Gedanken der Abschreckung und Unschädlichmachung geboren, ist von außerordentlicher Härte. Bei crimes und délits wird von der Todesstrafe reichlich Gebrauch gemacht. Die Vermögenskonfiskation und die Deportation spielen einer erhebliche Rolle. Ebenso furchtbar ist die Strafe der lebenslangen oder zeitigen Zwangsarbeiten. – Alles in allem ist die Entwicklung des französischen Strafrechts von 1789 bis 1810 die Widerspiegelung der politischen Ereignisse. Die Unsicherheit der Staatsgewalt und die Funktion Napoléons als Heerführer finden in der brutalen Härte der Strafen ihren Ausdruck. Bei der Abfassung des französischen Strafrechts dachte Napoléon in erster Linie an die Gefährdung seines eigenen Lebens durch die sich wiederholenden Attentate und auch ein funktionierendes Militär- bzw. Kriegsstrafrecht. Erst nach der Julirevolution im Jahre 1830 wird der Code pénal durch mehrfache wesentliche Milderungen humanisiert.

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