HEFFTER,A.W., Lehrbuch des gemeinen deutschen Criminalrechts. 01.A. Halle 1833.
Lehrbuch des gemeinen deutschen Criminalrechts mit Rücksicht auf die nicht exclusiven Landesrechte. Halle, bei C. A. Schwetschke und Sohn, 1833.
8vo. XII, 690 S. Schlichter, zeitgenössischer Pappband mit Rotschnitt u. gepr. Rückentitelschild.
Erste Ausgabe. – Eine große Bestandsaufnahme des partikularen Strafrechts im Deutschen Reich vor Einführung des StGB im Jahre 1871 unternahm Heffter. Sein Lehrbuch wird zudem gerühmt wegen seiner rechtspraktischen Ausrichtung und dem beinahe axiomatischen Aufbau innerhalb des materiellen Teils. „Heffter zählte als Universitätslehrer und praktischer Jurist zur geistigen Elite seiner Zeit. Seine ‚Institutionen des römischen und deutschen Zivilprozesses‘ und das ‚Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafrechts‘ … waren grundlegende Werke der deutschen Gemeinrechtswissenschaft“ (NDB). – Heffter (1796-1880) war zunächst Assessor am Appellationsgerichtshof zu Köln, dann Rat am Oberlandesgericht Düsseldorf. Seine Veröffentlichung zur „Athenäischen Gerichtsverfassung“ bewirkte seine Berufung als Professor an die Universität Bonn (1823), im Jahre 1830 wechselte er an die Universität Halle, 1833 dann an die Universität Berlin.
Bestellnummer: 17435AB
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