BERGER,J.H., Oeconomia iuris. 02.A. Leipzig 1719.
Oeconomia iuris ad usum hodiernum accommodati. Accurante filio Christophoro Henrico Bergero. Editio secunda. Lipsiae (= Leipzig), Sumtibus heredum Frid. Lanckisii, 1719.
Gr.-8vo. Titelblatt in Rot-Schwarz-Druck mit Titelvignette, 2 Bll., 1218 (recte 1228) S., 101 Bll. (Index Rerum et Verborum). Zeitgenössischer Pergamentband mit drei durchgezogenen Bünden und rötlicher Buchschnitt.
Die wichtigste Darstellung des geltenden Rechts im Institutionensystem im 18. Jahrhundert! – Das Hauptwerk von Berger (1657-1732), in dem mit Ausnahme des Staatsrechts das ganze justinianische Recht in der damaligen Geltungsform dargestellt ist. „Oeconomia“ ist ein aus dem Griechischen entlehnter Begriff, der in der Antike im Theater bzw. der Rhetorik benutzt worden ist. Die „oikonomia“ ist die sinnvolle Einteilung eines Stückes oder einer Rede, aus der schließlich ein harmonisches Ganzes sich beinahe notwendig ergibt. Der heutige Begriff der „Ökonomie“ im wirtschaftlichen Sinne benutzt die wirtschaftliche Auffächerung mit dem Ziel eines harmonischen Ineinandergreifens. Im juristischen Sinne ist eine systematische Darstellung des gesamten Justinianischen Rechts in der damaligen Geltungsform, eine umfassende „Harmonie“ des gesamten Privatrechts gemeint! Das Werk stellt eine systematische Darstellung des gesamten geltenden Zivilrechts dar, das nach dem Institutionensystem aufgebaut und also in vier Bücher unterteilt ist. Für Berger ist die Einheit der Rechtswissenschaft oberstes Gebot, demnach ist für ihn das Recht eine „Jurisprudentia triplex“: legislatoria, consultativa & iudiciaria. Im Grunde verfolgt Berger eine Verschmelzung aller miteinander konkurriender Rechtssysteme und Rechtsquellen. Das Kollisionsrecht wird durch Verschmelzung aufgelöst, ein Gedanke der Juristen des Usus modernus. Daraus entstand ein typisches Rechtspraktikerhandbuch, das breite Anwendung vor Gerichten und in den Kanzleien, aber auch in der Lehre an den Universitäten fand.
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