ECK,E., Vorträge über das Recht des BGB. 3 Bde. Berlin 1903-04.

BGB: ECK, Ernst,

Vorträge über das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nach des Verfassers Tode durch Feststellung des Wortlautes fortgeführt und mit Anmerkungen versehen von R. Leonhard. 3 Bde. Berlin, J. Guttentag Verlagsbuchhandlung, 1903-04.

8vo. (1:) XII, 612; (2:) VIII, 562; (3:) VIII, 337 S. Mit einem Bildnis Ecks in Bd. 1. Neue Halbleineneinbände. (ältere St.a.T., Bd. 1 mit durchgehendem leichten Wasserfleck am Fußsteg).

Erste Ausgabe. – Eck (1838-1901) studierte ab 1857 Rechtswissenschaften in Heidelberg, später in Berlin. 1860 promovierte Eck an der Universität Berlin zum Dr. jur. Er war am Handelsministerium tätig, habilitierte sich 1866 an der Universität Berlin für die Fächer römisches Recht und Zivilprozess. Im Jahre 1871 zunächst zum a.o. Professor ernannt, wurde er 1872 an die Universität Gießen berufen. 1873 nahm der den Ruf auf den Lehrstuhl für römisches Recht an der Universität Halle an. 1877 wechselte er nach Breslau, 1881 an die Universität Berlin. Seit Mitte der 1880er Jahre beteiligte sich Eck an der Vorbereitung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Arbeiten von ihm dienten als Grundlage für die Fassung von Paragraphen zum Pfand- und Erbrecht. Nach der Einführung des BGB hielt Eck Vorträge vor Praktikern, die hier u. a. zusammengetragen wurden. – 1. enthaltend Bürgerliches Gesetzbuch Buch I und II; 2. betrifft Bürgerliches Gesetzbuch Buch III und IV.; 3. enthaltend Bürgerliches Gesetzbuch Buch V, Anhang I: Das internationale Privatrecht, Anhang II: Übergangsvorschriften und Sachregister.

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