Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.

Ich selbst bin als Händler zudem stets auf der Suche nach geeigneten Büchern und Bibliotheken aus dem genannten Themenspektrum.


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STUMPF,C., Alternative Streitbeilegung im Verwaltungsrecht. Tübingen 2006.

Umschlag

STUMPF, Christoph A.,

Alternative Streitbeilegung im Verwaltungsrecht. Schiedsgerichtsverfahren – Schiedsgutachten – Mediation – Schlichtung. 1. Aufl. Tübingen, Mohr Siebeck, 2006.

24 x 16 cm. XXIII, 349 S. Leinen. (Jus Publicum, 149). ISBN 9783161489815.

Das Verwaltungsrecht ist traditionell vom Bild eines obrigkeitlichen Staates geprägt, der dem Bürger vor allem mit hoheitlichen Maßnahmen begegnet. Hier ist allerdings ein Wandel erkennbar: Vormals öffentlichrechtliche Funktionen werden zunehmend auf Privatpersonen übertragen, während sich der Staat aus zahlreichen Bereichen zurückzieht oder mit dem privaten Sektor auf Augenhöhe kooperiert. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt freilich bislang weiterhin als klassische staatliche Domäne. Dennoch wurden mittlerweile auch hier die Voraussetzungen geschaffen, um Konflikte zwischen der staatlichen Verwaltung und Privaten mit alternativen Methoden der Streitbeilegung jenseits der staatlichen Gerichtsbarkeit anzugehen. Die wachsende Zahl von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Privaten, die Gegenstand von Schiedsgerichtsverfahren auf internationaler Ebene sind, mag die praktische Relevanz der alternativen Streitbeilegung in diesem Bereich illustrieren. Christoph A. Stumpf untersucht die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen für derartige Methoden der alternativen Streitbeilegung, wobei das ‚echte‘ und das ‚unechte‘ Schiedsverfahren, das Schiedsgutachten, die Mediation und die Schlichtung im Zentrum des Interesses stehen. Hierbei werden zum einen die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Methoden auf nationaler Ebene sowie ihre Bedeutung auf internationaler Ebene erörtert und zum anderen die praktische Durchführung entsprechender Verfahren dargestellt. In diesem Kontext werden auch die Vorzüge der einzelnen Methoden, insbesondere ihre Sachnähe zu den beizulegenden Konflikten und ihre praktische Effektivität, näher beleuchtet.

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