Sammeln ist ein Grundtrieb der menschlichen Natur und Büchersammeln eine der edelsten unter den Sammelleidenschaften

Sammeln ist ein Grundtrieb der menschlichen Natur und Büchersammeln eine der edelsten unter den Sammelleidenschaften


LANGE,F., Grundrechtsbindung des Gesetzgebers. Tübingen 2010.

Umschlag

LANGE, Friederike Valerie,

Grundrechtsbindung des Gesetzgebers. Eine rechtsvergleichende Studie zu Deutschland, Frankreich und den USA. 1. Aufl. Tübingen, Mohr Siebeck, 2010.

XXVIII, 539 S. Leinen. (Grundlagen der Rechtswissenschaft, 16). ISBN 9783161504204.

Die Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte ist im Grundgesetz besonders klar geregelt. Sie ist jedoch auch international Kernelement moderner Verfassungsstaatlichkeit. Im Rechtsvergleich mit den Verfassungen Frankreichs und der USA geht Friederike Valerie Lange Grundvorstellungen und Durchsetzungsmechanismen dieser Grundrechtsbindung nach. Dabei beleuchtet die Autorin auf der Grundlage verschiedener Verfassungstraditionen Handlungspflichten und -grenzen für den Gesetzgeber, zeigt zugleich aber auch Gestaltungsspielräume auf. Untersucht werden unterschiedlich ausgeprägte Grundrechtsdimensionen, Regeln zur Befassung mit Grundrechten im Gesetzgebungsverfahren sowie Kontroll- und Beseitigungspflichten des Parlaments. Zentrales Augenmerk Friederike Valerie Langes gilt der Rolle der Akteure, darunter auch, aber nicht nur der Verfassungsgerichtsbarkeit, für die Grundrechtskonformität von Gesetzen. Diese Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestags ausgezeichnet.

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