ESMARCH,K., Grundsätze des Pandekten-Rechtes. Wien 1860
Grundsätze des Pandekten-Rechtes zum akademischen Gebrauche. Wien, Wilhelm Braumüller, 1860.
8vo. XXXI, 310 S., 1 Bl. Zeitgenössische Broschur mit neuem Fälzelstreifen. (OBroschur leicht fleckig).
Erste Ausgabe. – Esmarch beabsichigte mit seinem Pandektenwerk weder ein Lehrbuch noch einen Grundriss vorzulegen. Das Lehrbuch erschien ihm zu erschwerend, zu umfangreich, ein Grundriss zu dürre, um Orientierung und Inhalt zugleich zu geben. So bietet er die gesamte Vorlesung an, damit der Lernende nicht durch umständliches oder gar falsches Mitschreiben schlecht informiert ist. Ergänzt wird die Vorlesung durch einen apparatus criticus, wo er alle gesetzlichen Belegstellen aufgenommen hat. – Esmarch (1824-1887) studierte ab 1842 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, wo er vor allem Bluhme und Böcking hörte. Danach wechselte er nach Heidelberg, wo er von den Vorlesungen des großen Pandektisten Vangerow begeistert war. Dieser Eindruck bewegte ihn auch zur wissenschaftlichen Laufbahn. Im Jahre 1845 ging er nach Berlin, um die Vorlesungen von Georg Friedrich Puchta zu hören. Im Jahre 1851 habilitierte sich Esmarch in Göttingen und begann Vorlesungen über die Gajus-Institutionen zu halten. 3 Jahre später folgte der Ruf zum Extraordinarius an die Universität Krakau, wo er 1855 zum Ordinarius für römisches Recht ernannt worden ist. Im Jahre 1857 wechselte er an die Universität zu Prag, wo er Kollege von Aloys Brinz wurde. „Esmarch verfasste nicht viele Arbeiten, zu kritisch waren seine Vorstellungen. Viele Bogen vernichtete er wieder. Was Inhalt und Form anbelangt, war er gegen sich der strengste Richter.“ (ADB)
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