MÜHLENBRUCH,C.F., Lehrbuch des Pandektenrechts. 03.A. 3 Bde. Halle 1839f.
Lehrbuch des Pandektenrechts. Nach der Doctrina Pandectarum deutsch bearbeitet. 3., verbess. Aufl. 3 Bde. Halle, bei C. A. Schwetschke und Sohn, 1839-1840.
8vo. XXIV, 408; XIV, 559; XIV, 1 Bl., 527 S. Zeitgenössische Halbledereinbände mit goldgepr. Rückentitel und schönem Marmorbezug.
Mühlenbruch (1785-1843) hatte sein Pandektenlehrbuch zunächst in lateinischer Sprache verfasst, das letzte seiner Art: Doctrina pandectarum. Er selbst übersetzte dieses Lehrbuch dann in die deutsche Sprache. Das dreibändige Werk folgt dem System von Heise. Mühlenbruch greift zwar auf die Quellen, nicht jedoch auf die gemeinrechtliche Tradition zurück, die bis Ende des 18. Jahrhunderts bestanden hatte. Das Lehrbuch war erfolgreich und sehr einflussreich. Die erste Ausgabe dieses Lehrbuches in deutscher Sprache erschien in den Jahren 1835 bis 1837. Nach der dritten Auflage widersprach Mühlenbruch noch vor seinem Tode einem bloßen Nachdruck des Werkes. Mühlenbruch studierte in Rostock, Greifswald, Göttingen und Heidelberg, promovierte dort 1813 und habilitierte sich im gleichen Jahr in Rostock. 1815 erhielt er eine Professur in Greifswald, 1818 ging er nach Königsberg und 1819 nach Halle. 1833 wechselte er nach Göttingen, wo er bis zu seinem Lebensende wirkte.
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