FEUERBACH,P.J.A., Lehrbuch des peinlichen Rechts. 13.A. Giessen 1840.
Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts. Mit vielen Anmerkungen und Zusatzparagraphen und mit einer vergleichenden Darstellung der Fortbildung des Strafrechts durch die neuen Gesetzgebungen, hrsg. von C. J. A. Mittermaier. 13. Originalausgabe. Giessen, Verlag von Georg Friedrich Heyer, Vater, 1840.
8vo. XXXII, 800 S. Zeitgenössischer Pappband mit Buntpapierbezug. Schöner Originalzustand mit unbeschnittenem Papier!
Zweite posthume Ausgabe! – Die 13. Ausgabe, wiederum besorgt von Mittermaier, bringt einen Sprung im Umfang von 546 Seiten der 12. Ausgabe auf 800 Seiten der vorliegenden Ausgabe. Das Anwachsen des Umfangs ist auf die Anmerkungen, Zusatzparagraphen und die vergleichende Darstellung der Fortbildung des Strafrechts durch die neueren Gesetzgebungen von Mittermaier zurückzuführen. – Feuerbach (1775-1833) nahm in der Entwicklung des deutschen Kriminalrechts zu dieser Zeit eine ähnliche Stellung ein wie Savigny auf dem Gebiet des Zivilrechts. Als Savigny Feuerbach in Jena kennengelernt hatte und dessen Vorlesungen besuchte, Feuerbach hielt nach seiner Promotion 1799 erste Vorlesungen in Jena, war er vom Intellekt des Feuerbachs beeindruckt, fand ihn als Erscheinung aber zu unordentlich. In Landshut war Feuerbach gerade abgereits, als dor Savigny eingetroffen war. Feuerbach war eine sehr streitbare Persönlichkeit und hatte sich mit dem dort lehrenden Gönner überworfen. Savigny suchte Feuerbach auch nach Berlin zu locken, um ihn den Lehrstuhl für Kriminalrecht zu übertragen. Dies scheiterte jedoch an den zu hohen Gehaltsforderung von Seitenm Feuerbachs. Nach seinem Tod übernahm sein prominentester Schüler Mittermaier das Lehrbuch und brachte es auf den neuesten Stand. Aus Respekt vor seinem großen Lehrer, übernahm er die letzte Ausgabe Feuerbachs und brachte seine Ergänzungen und Anmerkungen in den apparatus criticus unter.
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