GROLMAN,K.L.v., Grundsätze der Criminalrechtswissenschaft. 01.A. Giess. 1798

Grolman, Criminalrechtswissenschaft. Gießen 1798

GROLMAN, Karl (Ludwig von),

Grundsätze der Criminalrechtswissenschaft nebst einer systematischen Darstellung des Geistes der deutschen Criminalgesetze. Giessen, bey Georg Friedrich Heyer, 1798.

8vo. XXIV, 500 S., 1 Bl. (Verbesserungen). Neuer Pappband mit Rückentitelschild.

Erste Ausgabe, Präventionstheorie im Strafrecht! – Grolman (1775-1829), Professor der Rechte an der Universität Gießen, erlangte durch seine Auseinandersetzung mit Feuerbach um die sogenannte Spezialpräventionstheorie Berühmtheit. Mit seinem Kommentar schliesst Grolman das 18. Jahrhundert ab und führt die deutsche Strafrechtswissenschaft in das 19. Jahrhundert, den Beginn des modernen deutschen Strafrechts. „In diesem (…) Werke begruendete er die Praeventionstheorie, als deren Hauptvertreter er gelten kann …“ (ADB 9, 713). In scharfem Gegensatz zu Feuerbach (Strafe als Abschreckung) sah Grolman im Strafvollzug eine sichernde und bessernde Wirkung, um den Straftäter in eine bessere Daseinsbewältigung zu führen. Er habilitierte sich an der Universität seiner Heimatstadt Gießen im Jahre 1795, wo er 1798 eine a.o. Professur antrat. Im Jahr 1800 folgte dort die Berufung zum o. Professor. Er war von 1810-1812 Rektor der Universität, von 1815-1820 deren Kanzler. Zudem war er seit 1816 in Darmstadt Vorsitzender der Gesetzkommission des Großherzogtums Hessen, seit 1819 Staatsminister und seit 1821 Innen- und Justizminister sowie Vorsitzender des Ministerrats (Ministerpräsident).

Bestellnummer: 23029AB

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