KÖSTLIN,C.R., System des deutschen Strafrechts. Tübingen 1855
System des deutschen Strafrechts. Abtlg. 1: Allgemeiner Theil. (= alles Erschienene). Tübingen, Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung (Laupp & Siebeck), 1855.
8vo. XI, 647 S. Neuer Pappband mit Rückentitelschild. (St.a.T.).
Auch das bedeutende Lehrbuch von Köstlin (1813-1856) war Teil seines Gesamtplanes, das gesamte Strafrecht im Geiste Hegels einer Revision zu unterziehen. „Herausragendes Kennzeichen aller dieser Arbeiten ist die ausdrückliche und energische Übernahme der Sprache, der begrifflichen Schemata und der philosophischen Systematik Hegels für die Bearbeitung strafrechtlicher Gegenstände… Das Ziel, die historische Rechtsschule im Strafrecht zu bekämpfen und dafür unter Berufung auf Hegel die Idee des Strafrechts im dialektischen Gang der Geschichte des Strafrechts aufzufinden, bleibt bei programmatischen Formulierungen und gezwungen wirkenden Interpretationen stehen… K. sieht klarer als viele seiner Kritiker, daß Hegel, genauer: daß eine rechte Hegelinterpretation nur ein zweckmäßiges Mittel ist, mit dem die Strafrechtswissenschaft um 1850 die Änderung des Staatsverständnisses seit etwa 1800 begreifen kann… Mit K. werden die Extreme, zwischen denen das Strafrecht im 19. und 20. Jahrhundert schwankt, sichtbar“ (vgl. Wolfgang Naucke, NDB 12, S. 408f.).
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