WÄCHTER,C.G., Beiträge zur Deutschen Strafrechtsgeschichte. Tübingen 1845
Beiträge zur deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte des deutschen Strafrechts. Tübingen, bei Ludwig Friedrich Fues, 1845.
8vo. VIII, 331 S. Zeitgenössischer Halbleinen mit Buntpapierbezug u. gepr. Rückentitel. (Ebd.-Bezug leicht abgeblättert, kl. Rückensignaturen, St.a.T., Vorsatz u. Schnitt).
Erste Ausgabe. – Wächter (1797-1880) wurde bereits zu seinen Lebzeiten zu den bedeutendsten Juristen des 19. Jahrhunderts gezählt, er war wechselnd Professor der Rechte an den Universitäten Tübingen und Leipzig, wurde zum Ehrenbürger beider Städte ernannt. Er gehörte 1860 zum Mitbegründer des Deutschen Juristentages und war in den ersten Jahren dessen erster Präsident. Neben dem Württembergischen Privatrecht, den Pandekten und der Privatrechtsvergleichung verschiedener Staaten lag im Strafrecht ein starker Forschungsschwerpunkt Wächters. Eberhard Schmidt bezeichnete Wächter als den „nach Feuerbach und vor Karl Binding bedeutendsten Dogmatiker des Strafrechts“. Neben dem frühen „Lehrbuch des Römisch-Teutschen Strafrechts“, in 2 Bänden 1825 und 1826 erschienen, ragen die Vorlesungen zum Strafrecht heraus, die Oskar von Wächter im Jahre 1881 unter dem Titel „Deutsches Strafrecht“ herausgegeben hat. Die vorliegende – seltene und wenig bekannte – Arbeit steht zeitlich dazwischen, entstand während seiner zweiten Lehrstuhlperiode an der Universität Tübingen und erschien 1845 in Tübingen.
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