BESELER,G., Kommentar über das Strafgesetzbuch Preußens. Lpz. 1851
Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten und das Einführungsgesetz vom 14. April 1851. Nach amtlichen Quellen. Leipzig, Weidmann’sche Buchhandlung, 1851.
8vo. IV, 646 S. Zeitgenössischer Pappband mit Rotschnitt. (St.a.T. u. Vorsätzen, Bibl.-Signaturen auf Ebd.-Rücken).
Seltener Strafrechtskommentar! – Beseler (1809-1888), zunächst an der Universität Kiel Privatdozent, dann Professor an den Universitäten Basel (seit 1835), Rostock (seit 1837), Greifswald (seit 1842) und Berlin (seit 1859), ist vor allem bekannt für seine Arbeiten zum Privatrecht und als Wegbereiter Otto von Gierkes und des Genossenschaftsrechts (‚Volksrecht und Juristenrecht‘ von 1843), doch wirkte er auch an vorderster Stelle an der Schaffung des Preußischen Strafgesetzbuches von 1851 und in der Folge an einer Liberalisierung des Strafprozeßrechts mit. Für seinen Kommentar fand er hohes Lob vor allem bei Abegg und Berner. Beseler verfasste in diesem Werk auch eine ausgezeichnete Einleitung in die Geschichte des preussischen Strafrechts! Daneben brachte sich Beseler immer wieder politisch ein, hier vor allem berühmt für seine zahlreichen Debattenbeiträge während der Grundrechtsdebatten in der Frankfurter Nationalversammlung, deren Mitglied er war (Mai 1848 bis Mai 1849, Abgeordneter des Wahlkreises Wolgast, liberale ‚Casino-Fraktion‘).
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