In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.

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BÖCKING,E., Römisches Privatrecht. 02.A. Bonn 1862.

Böcking, Römisches Privatrecht. 2.A. Bonn 1862

BÖCKING, Eduard,

Römisches Privatrecht. Institutionen des Römischen Civilrechts. 2., verbeß. Ausgabe. Bonn, Verlag von Max Cohen und Sohn, 1862.

8vo. XII, 352 S. Einfacher, zeitgenössischer Halbleinen. (Ebd. stellenw. fachmännisch ausgebessert, Papier etw. stockfl., kl. quadratischer – chinesisch od. japanisch – St.a.T. u. letztem Bl.).

Böcking (1802-1870) zählt zu den herausragenden Vertretern des römischen Rechts in Deutschland, bekannt für seine philologisch-akribischen Ausgaben (‚Corpus legum sive Brachylogus iuris civilis‘ von 1829, ’Gaii et Justiniani Institutiones juris Romani“ von 1829, gemeinsam mit Clemens August Karl Klenze, ‚Domitii Ulpiani fragmenta quae dicuntur‘ von 1831 etc.). Er studierte u. a. in Berlin bei Savigny, promovierte 1822 in Göttingen, habilitierte sich 1826 in Berlin. An der Universität Bonn lehrte er 41 Jahre, von 1829 bis 1870. – Mit ausführlicher gedruckter Widmung „Herrn Adolf Trendelenburg in Berlin“.

Bestellnummer: 25236AB

Antiquariat: EUR 180,-- 


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