Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.

Ich selbst bin als Händler zudem stets auf der Suche nach geeigneten Büchern und Bibliotheken aus dem genannten Themenspektrum.


BYNKERSHOEK,C.v., Quaestionum juris publici libri duo. 02.A. Leiden 1752

Bynkershoek, Quaestionum Juris Publici libri duo. 2.A. Leiden 1752
Bynkershoek, Quaestionum Juris Publici libri duo. 2.A. Leiden 1752. Titel.
Bynkershoek-Porträt

BYNKERSHOEK, Cornelius van,

Quaestionum Juris Publici libri duo, quorum primus est De rebus bellicis, secundus De rebus varii argumenti. Editio secunda. Lugduni Batavorum (= Leiden), apud Samuelem Luchtmans et Filios, 1752.

Gr.-8vo. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit Vignette, 11 Bll., 384 S., 16 Bll. (Index). Zeitgenössischer Pergementband mit Deckel-Blindprägung u. handgeschr. Rückentitel. (Exlibris auf Innendeckel, exzellenter Zustand).

Klassiker des Völkerrechts, zuerst 1737 erschienen! – Im Bereich des Völkerrechts gilt Bynkershoek mit vorliegendem Werk als Begründer der positiven Schule des Völkerrechts. Er analysiert die Praxis des Krieges im wichtigsten Teil des Werks (″De Rebus Bellicus“) und zieht daraus seine theoretischen Schlussfolgerungen. Es zählt zu den wichtigsten Werken des Völkerrechts, auch wegen seiner Verurteilung militärischen Vorgehens gegen Zivilisten und seiner Forderung nach gerechter Behandlung Kriegsgefangener. Allerdings sieht Bynkershoek die damit verbundenen Schwierigkeiten und erläutert die Art und Weise, wie alle Kräfte eines Staates auf eine totale Weise in die Waagschale geworfen werden. – Bynkershoek (1673-1743) zählt als Zivilrechtler zur eleganten niederländischen Schule. Er studierte die Rechtswissenschaften auf Empfehlung Ulrich Hubers an der Universität Franeker, ließ sich als Rechtsanwalt nieder und machte Karriere bei Gericht, als Mitglied des Hohen Rates, des obersten Gerichts für Holland, Zeeland und Westfriesland, dessen Gerichtspräsident er 1724 wurde. Bynkershoek äußerte sich aber auch zum Jus Publicum, setzte sich hier teilweise in Gegensatz zu Hugo Grotius, etwa in der Frage, inwieweit eine Regierung die Herrschaft über das Meer haben könne. Er zählt zu den bedeutendsten niederländischen Juristen des 18. Jahrhunderts.

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