Sammeln ist ein Grundtrieb der menschlichen Natur und Büchersammeln eine der edelsten unter den Sammelleidenschaften

Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.


BÖHMER,J.S.F. Observationes Selectae. Frankfurt/M. 1759. ND 1999

BÖHMER, Joh(ann) Sam(uel) Fried(rich),

Observationes Selectae ad Bened. Carpzovii JC. Practicam Novam Rerum Criminalium Imperialem Saxonicam quibus praelaudati auctoris quaestiones eo quo ab ipso propositae sunt ordine vel examinantur vel illustrantur. Accessit Index locupletissimus. Frankfurt am Main, apud Franciscum Varrentrapp, 1759. (Nachdruck: Goldbach, Keip Verlag, 1999).

4to. Tb., 2 Bll., IX, 8 Bll. (Index Quaestionum), 120, 93, 156 S., 11 Bll. (Index rerum et verborum, Korrekturen). Originaler Verlagskunstleder mit Buntpapierbezug. (Bibliothek des deutschen Strafrechts. Alte Meister, 36).

Markstein in der deutschen Strafrechtsentwicklung in vergriffener Nachdruckausgabe! – Böhmer (1704-1772), Sohn Justus Henning Böhmers, war wie sein Vater Professor an der erst 1694 gegründeten Universität Halle (seit 1726), bis er nach dem Tode des Vaters im Jahre 1749 an die Universität Frankfurt an der Oder wechselte. Er war vor allem auf dem Gebiete des Strafrechts aktiv, schuf hier 3 bedeutsame Werke, die zu den herausragenden Arbeiten des 18. Jahrhunderts zählen. Zwischen der „Elementa jurisprudentiae criminalis“ von 1733, die eine klarere Systematisierung des Straf- und Strafprozessrechts brachte, und dem Alterswerk „Meditationes in Constitutionem Criminalem Carolinam“ von 1770, dem gründlichsten und wissenschaftlich besten Kommentar zur Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V., standen die „Observationes selectae ad Bened. Carpzovii practicam novam rerum criminalium“ von 1759, einer Kritik der bedeutsamen Arbeit Benedikt Carpzovs (des Jüngeren, 1565-1666), die zuerst im Jahre 1635 in Wittenberg erschienen war und zur vorherrschenden Strafrechtsauslegung im 17. Jahrhundert avancierte. Böhmer formulierte hierin feste Grundsätze (Vorsatz, Teilnahme, Notwehr, Rechtsirrtum usw.), um der „Praxiswillkür“ Zügel anzulegen und bewirkte so eine Anpassung der geltenden Strafrechtslehre an die aktuellen Forderungen der Zeit im Sinne des Naturrechts.

Bestellnummer: 25282AB

Antiquariat: EUR 150,-- 


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