ENDEMANN,W. (Hg.), Handbuch des deutschen Handelsrechts. 4 Bde. Lpz. 1881ff.
Handbuch des deutschen Handels-, See- und Wechselrechts. 4 Bde. Leipzig, Fues’s Verlag (R. Reisland), 1881-1884.
Gr.-8vo. (I, 1881:) XIV, 886; (II, 1882:) XI, 738; (III, 1885:) XII, 1223; (IV, 1884:) VIII, 466, VIII, 350 S. Prächtige zeitgenössische Halblederbände mit Buntpapierbezug, Lederecken, gepr. Rückentitelschildern u. schönem Rotschnitt. (Ebde. tlw. fachmännisch ausgebessert).
Hauptwerk Endemanns, ein Höhepunkt der Handelsrechtsforschung. – Endemann wirkte innerhalb des Handelsrechts wie auch innerhalb der gesamten Rechtswissenschaft polarisierend. Aus der historischen Schule hervorgegangen, vertrat er die radikalste Richtung, die auch die schärfste Position gegenüber der älteren historischen Schule eingenommen hat. Endemann vertrat die wirtschaftlich-utilitaristische Seite des Rechts im Sinne einer freien Interessensentfaltung. Selbst das Gesetz ist für Endemann nur eine vorübergehende Erscheinung, häufig sogar eine Hemmung und ein Hindernis der wirtschaftlichen Dynamik und des Fortschritts. Der Höhepunkt seines Schaffens bildet sein von ihm geleitetes Sammelunternehmen “Handbuch des Handels-, See- und Wechselrechts”. In ihm suchte Endemann alle führenden Handelsrechtler zu vereinigen sowie seine wirtschaftsrechtlichen Überlegungen zu verbinden mit den rechtsdogmatischen Ansichten seiner Kollegen. Die von ihm selbst betreuten Abschnitte “Vom Handel und Handelsrecht im allgemeinen” und vor allem “Über die Lehre von der Sache oder Ware” zeigen nochmals den großen wirtschaftsorientierten Handelsrechtler der Universität Bonn. – Endemann (1825-1899), in Marburg am 24. April 1825 geboren, besuchte die Universitäten Marburg und Heidelberg, um die Rechtswissenschaften zu studieren. Nach der Beendigung des Rechtsstudiums 1846 schlug er zunächst eine Richterlaufbahn ein, bis er Ordinarius und Oberlandesgerichtsrat zu Jena wurde. Im Jahre 1875 wechselte er an die Universität Bonn, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1896 lehrte. – I. Einleitung, Buch 1: Die Personen des Handelsrechts, II. Buch 2: Die Objekte des Handelsverkehrs. Buch 3: Die Handelsgeschaefte, Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze, Abschnitt 2: Das Kaufgeschäft, III. Buch 3: Die Handelsgeschäfte, Abschnitte 3-12, IV/1 u. IV/2. Das Seerecht und das Wechselrecht. IV/2. bearb. von Prof. Dr. Kuntze zu Leipzig unter Mitwirkung des Amtsrichters Brachmann zu Leipzig.
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