In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.

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DICTIONNAIRE DE DROIT CANONIQUE. 7 Bde. Paris 1935-1965.

Dictionnaire de Droit Canonique. 7 Bde. Paris 1935-65

DICTIONNAIRE DE DROIT CANONIQUE

contenant tous les Termes du Droit Canonique avec un Sommaire de l`Histoire et des Institutions et de l`état actuel de la discipline publié sous la direction de R. Naz avec le Concours d`un grand nombre de Collaboratuers. 7 Bde. Paris, Ané, 1935-1965.

4to. Ältere, einfache Leinenbände. (ausgeschiedenes Bibliotheksexemplar, dennoch guter Zustand).

Bedeutendstes Lexikon zum kanonischen Recht. – Im Jahre 1927 wurde die erste Lieferung dieses großartigen Lexikons für die Kanonistik ausgeliefert, der Herausgeber zu dieser Zeit war A. Amanieu, Professor für kanonisches Recht an der Universität Lille. In der Verlagsanzeige von 1927 wurden drei Hauptkriterien vorgestellt: 1. Die gesamte kanonistische Terminologie soll erfasst, erläutert und deren historische Entwicklung behandelt werden, dies gilt für allgemein juristische Begriffe innerhalb der Kanonistik wie typisch kanonistische. 2. Weiterhin werden die Institutionen und auch die Mittel der Kirche erfasst, untersucht und vorgestellt, die die Kirche zur Schaffung, Verbreitung und auch Veränderung ihrer Kanonistik benutzt. Dies wird auch im historischen Kontext unternommen. 3. Die Träger der Kanonistik, vor allem die mit der Kanonistk beschäftgten Juristen werden biographisch vorgestellt und mit entspre4chenden apparatus criticus erfasst. Der erste Band beispielsweise beginnt gleich mit dem berühmten Abbas antiquus, einem Kanonisten des 13. Jahrhunderts, der oft mit Abbas Panormitanus, einem Kanonisten des 14. Jahrhundts verwechselt wird. Erfasst werden nicht nur Kanonisten, sondn auch alle Legisten, die mit dem kanonischen Recht in Berührung gekommen sind, etwa Andreas Alciat (1492-1550), dem berühmten Gründer der humanistischen Jurisprudenz, der vereinzelt, eher selten auch kleinere Kommentare zum Corpus iuris canonici verfasst hat. Auch aus dem protestantischen Raum sind Juristen aufgenommen und vorgestellt, die letzte Spalte des siebenten (letzten) Bandes zeigt den internationalen Zuschnitt des Lexikons, das in der Kanonistk (wie in der Legistik) durch die europäische Rezeption fast selbstverständlich ist: Thomas Zerola, italienischer Jurist (1548-1603), Gaspard Ziegler, deutscher Jurist aus Wittenberg (1621-1690), Henricus Zoesius, holländischer Jurist aus Löwen (gest. 1627) und Franciscus van den Zypaeus, französischer Jurist (1580-1650). – Kollation: (I: Abamita-Azzon-1935) 1.600 Sp.; (II: Baccalauréat-Cathedraticum-1937) 1.448 Sp.; (III: Cause-Condis-1942) 1.528 Sp.; (IV: Condition-Droits Acquis-1949) 1.528 Sp.; (V: Duacensis (collectio)-Intéret et Usure-1953) 1.528 Sp.; (VI: Interférences-Pittoni-1957) 1.522 Sp.; (VII: Placentin-Zype, van den-1965) 1.688 Sp.

Bestellnummer: 25796AB

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