RÖDER,K.D.A., Grundzüge des Naturrechts. 02.A. Leipzig 1860
Grundzüge des Naturrechts oder der Rechtsfilosofie. 2., ganz umgearb. Aufl. Leipzig und Heidelberg, C. F. Winter’sche Verlagsbuchhandlung, 1860.
8vo. XXXIV, 578 S. Einfacher älterer Halbleinen mit Buntpapierbezug u. neuerem Rückentitelschild. (kl. St. a. Vorsatz u. Tb.).
Hauptwerk in zweiter Ausgabe, die Erstausgabe erschien 1846. – Röder (1806-1879) studierte in Göttingen die Philosophie und die Rechtswissenschaften, habilitierte sich in Gießen und folgte einem Ruf nach Heidelberg, wo er ab 1842 eine a. o. Professur bekleidete. Sein Hauptwerk fand insbesondere im Ausland lebhafte Anerkennung, während es in Deutschland selbst eher unbeachtet blieb. Das Naturrecht in der Tradition des 18. Jahrhunderts und Karl Christian Friedrich Krause markieren die Bezugsgrößen seiner Rechtsphilosophie. Röder gilt – neben seinem Freunde Heinrich Ahrens (1808-1874) – als führender „Krauseaner“ in Deutschland. Er hörte in Göttingen eine Vorlesung Krauses über Rechtsphilosophie, die ihn nachhaltig prägte. Röder führte den spanischen Juristen Julian Sanz del Rio 1843/1844 in Heidelberg in die Philosophie Krauses ein. Sanz wurde zum Begründer des sog. „Krausismo“ in Spanien und Lateinamerika. Es ist sicher kein Zufall, dass Röders „Grundsätze“ 1879 in spanischer Sprache erschienen. Im Juristenstreit zwischen Germanisten und Romanisten bezog Röder Stellung für die Seite der Germanisten. Bekannt (und umstritten) war Röder in Deutschland vor allem für seine strafrechtliche „Besserungstheorie“ und seiner Begründung der Einzelhaft im Strafvollzug; Ansätze, die bei den vorherrschenden Vergeltungstheoretikern freilich keinen Anklang fanden. – Mit gedruckter Widmung „Dem Präsidenten des Obertribunals in Berlin, Herrn Dr. Wilhelm Bornemann, dem ersten Führer in wissenschaftlicher Behandlung des preußischen Rechts, widmet diese Schrift zum Zeichen seiner aufrichtigen Verehrung und herzlichen Ergebenheit der Verfasser“.
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