HÖPFNER,L.J.F., Theoretisch-practischer Commentar. 07.A. Frankfurt/M. 1803
Theoretisch-practischer Commentar über die Heineccischen Institutionen nach deren neuesten Ausgabe mit dem Bildnisse des Verfassers. Siebente Auflage, von Neuem durchgesehen, mit einigen Anmerkungen und Zusätzen begleitet von Adolph Dieterich Weber. 7., neu durchges. Aufl. Frankfurt am Main, bey Varrentrapp und Wenner, 1803.
Gr.-8vo. Titelkupfer (Porträt Höpfners), Tb., 2 Bll., 1207 S., 1 Bl. (Berichtigungen), (Anhang: Tabellen über die Heineccischen Institutionen) 74 Tab. auf 19 gefalteten Bll. Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken, Buntpapierbezug u. gepr. Rückentitelschild. (Ebd. fachmännisch ausgebessert, etw. bestoßen u. berieben).
Das wichtigste Zivilrechtslehrbuch des 18. Jahrhunderts im Jahr des Erscheinens der großen Monographie von Savigny! – Als der bedeutendste Civilist seiner Zeit galt unbestritten Ludwig Julius Friedrich Höpfner, Professor der Rechte an der Universität Gießen und späterer Oberappellationsrat zu Darmstadt. Höpfner, an der Schwelle zur historischen Schule und dem 19. Jahrhundert stehend, war in Bildung, Auffassung und Denken ein Jurist der ‚alten Schule‘. Dies erklärt auch seinen Rückgriff auf das Lehrbuch von Heineccius. 1803 war das Jahr, in dem Savigny erstmals seine Monographie zum Besitzrecht edierte. Auch Johann Wolfgang von Goethe erinnert sich mit großem Wohlwollen an Höpfner, als er am Reichskammergericht in Wetzlar als junger Praktikant tätig war (vgl. Dichtung und Wahrheit, 12. Buch). In vielen juristischen Fakultäten außerhalb Berlin war das Zivilrechtslehrbuch von Höpfner noch bestimmendes Lehrbuch. Das Lehrbuch von Höpfner war zugleich das erste systematische Zivilrechtslehrbuch in deutscher Sprache! – Exlibris „Kaiser-Wilhelm-Bibliothek Posen“.
Bestellnummer: 26384AB
Antiquariat: EUR 160,--