Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.

Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.


E-Mail-Empfehlung

Empfehlen Sie diesen Artikel per E-Mail. Geben Sie dazu einfach die E-Mail-Adresse des Empfängers ein.

: *
: *

HÖPFNER,L.J.F., Theoretisch-practischer Commentar. 07.A. Frankfurt/M. 1803

Porträt von Ludwig Julius Friedrich Höpfner

HÖPFNER, Ludwig Julius Friedrich,

Theoretisch-practischer Commentar über die Heineccischen Institutionen nach deren neuesten Ausgabe mit dem Bildnisse des Verfassers. Siebente Auflage, von Neuem durchgesehen, mit einigen Anmerkungen und Zusätzen begleitet von Adolph Dieterich Weber. 7., neu durchges. Aufl. Frankfurt am Main, bey Varrentrapp und Wenner, 1803.

Gr.-8vo. Titelkupfer (Porträt Höpfners), Tb., 2 Bll., 1207 S., 1 Bl. (Berichtigungen), (Anhang: Tabellen über die Heineccischen Institutionen) 74 Tab. auf 19 gefalteten Bll. Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken, Buntpapierbezug u. gepr. Rückentitelschild. (Ebd. fachmännisch ausgebessert, etw. bestoßen u. berieben).

Das wichtigste Zivilrechtslehrbuch des 18. Jahrhunderts im Jahr des Erscheinens der großen Monographie von Savigny! – Als der bedeutendste Civilist seiner Zeit galt unbestritten Ludwig Julius Friedrich Höpfner, Professor der Rechte an der Universität Gießen und späterer Oberappellationsrat zu Darmstadt. Höpfner, an der Schwelle zur historischen Schule und dem 19. Jahrhundert stehend, war in Bildung, Auffassung und Denken ein Jurist der ‚alten Schule‘. Dies erklärt auch seinen Rückgriff auf das Lehrbuch von Heineccius. 1803 war das Jahr, in dem Savigny erstmals seine Monographie zum Besitzrecht edierte. Auch Johann Wolfgang von Goethe erinnert sich mit großem Wohlwollen an Höpfner, als er am Reichskammergericht in Wetzlar als junger Praktikant tätig war (vgl. Dichtung und Wahrheit, 12. Buch). In vielen juristischen Fakultäten außerhalb Berlin war das Zivilrechtslehrbuch von Höpfner noch bestimmendes Lehrbuch. Das Lehrbuch von Höpfner war zugleich das erste systematische Zivilrechtslehrbuch in deutscher Sprache! – Exlibris „Kaiser-Wilhelm-Bibliothek Posen“.

Bestellnummer: 26384AB

Antiquariat: EUR 160,-- 


Webshop Geschichte Soziologie Antiquariat und Verlag Klaus Breinlich Kunst Sozialphilosophie

Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.