KRAINZ,J., System des österr. allg. Privatrechts. 03.A. 2 Bde. Wien 1899-1900
System des österreichischen allgemeinen Privatrechts. Aus dessen Nachlass herausgegeben und redigiert von L. Pfaff. 3. Aufl., besorgt von Armin Ehrenzweig. 2 Bde. Wien, Manz’sche k.u.k. Hof-Verlags- und Universitäts-Buchhandlung, 1899-1900.
8vo. (1:) XX, 870; (2:) VIII, 779 S. Zeitgenössische Halblederbände mit Rückentitelprägung. (Ebde. stärker berieben u. bestoßen, geringfügig fachmännisch ausgebessert).
Nach seinem Studium in Graz war Krainz (1821-1875, eigentlich Jozef Krajnc) als Richter tätig und gehörte nach der Märzrevolution dem österreichischen Reichstag an. Im Jahre 1850 folgte er dem Ruf an die Universität Graz, 1855 einem Ruf an die Universität Hermannstadt sowie 1870 dem Ruf an die Universität Innsbruck. Im Jahre 1871 folgte er dem Ruf an die Universität Prag. – 1: Der allgemeine Theil und das Sachenrecht; 2: Das Obligationen-, Familien- und Erbrecht.
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