HEUMANN,H.G., Handlexikon zum römischen Recht. 08.A. Jena 1895

HEUMANN, Hermann Gottlieb,

Handlexikon zu den Quellen des römischen Rechts. 8., veränd. u. verbess. Aufl., hrsg. von A. Thon. Jena, Verlag von Gustav Fischer, 1895.

8vo. X, 569 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Buntpapierbezug, Lederecken u. hübschem Marmorschnitt. (St.a.T., Ebd. etw. berieben u. bestoßen).

Vorletzte Auflage des klassischen Handbuches zu Studium und Erforschung des römischen Rechts! – Heumann (1812-1866) studierte zunächst in Jena, bevor er zu F. C. von Savigny (1779-1861) nach Berlin wechselte. Im Jahre 1837 wurde er Privatdozent an der Universität Jena, wechselte dann in landesfürstliche Dienste und wurde schliesslich 1850 Appellationsrat in Eisenach am dort ansässigen Gericht. Heumann verfasste das klassische Hilfsmittel eines jeden Rechtshistorikers, nämlich das berühmte, seit dieser Zeit unentbehrliche Handlexikon zum Corpus iuris civilis. Die Erstausgabe erschien in Jena 1846.

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