ENTWURF eines bürgerlichen Gesetzbuches. Berlin 1888
für das Deutsche Reich. Erste Lesung. Ausgearbeitet durch die von dem Bundesrathe berufene Kommission. Amtliche Ausgabe. Berlin und Leipzig, Verlag von J. Guttentag, 1888.
8vo. XVI, 516 S. Zeitgenössischer Halbleinen mit Buntpapierbezug und Rückentitelprägung.
Der Windscheid’sche Entwurf des BGB auf der Grundlage der Ersten Kommission! – Die im Jahre 1874 eingesetzte Kommission bestand aus 11 Mitgliedern, darunter auch der berühmte Pandektist Windscheid. Allerdings fehlten auch so bedeutende Juristen wie Rudolph von Jhering oder Heinrich Dernburg. Der vorgelegte Entwurf stieß auf heftige Kritik, die schließlich mit dem beinahe geflügelten Wort des “in Paragraphen gegossenen Windscheidschen Lehrbuchs” zum Ausdruck kam. Die Pandektenwissenschaft bestimmte eindeutig Form und Inhalt, ein Punkt, den wenig später der berühmte Germanist Otto von Gierke vehement angriff und seine fundamentale Kritik äußerte. Insgesamt ist der erste Entwurf ein Gesetzeswerk aus einem Guß, der die glänzende Epoche der deutschen Pandektenwissenschaft auf einen gewissen Höhepunkt führte, auch wenn er unter sozialpolitischen Gesichtspunkten nicht durchsetzbar war.
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