HEINECCIUS,J.G., Elementa Iuris Germanici. 02.-03.A. 2 Bde. Halle 1743-1746
Elementa Iuris Germanici tum veteris, tum hodierni ex genuinis principiis eruit et commoda auditoribus methodo adornauit. Editio Secunda et Tertia. 2 Bde. Halle, impensis Orphanotrophei, 1743-1746.
8vo. (I, 3.A. 1746:) Titelkupfer, Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit allegorischer Vignette, 4 Bll., LVIII, 2 Bll., 720 S.; (II, 2.A. 1743:) Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit Vignette, 8 Bll., XIIII, 1 Bl., 704 S. 11 Bll. (Index I), 36 Bll. (Index II). Zeitgenössische Pergamentbände mit Rückentitelprägung u. schönem Blauschnitt. (alter St.a.T., hübscher Zustand!).
Erste geschlossene Darstellung des deutschen Privatrechts! – Heinecke (1681-1741) war ein deutscher Jurist von europäischem Rang, erlangte sogar im Mutterland des Jus Romanum höchste Autorität. Seine Schriften wurden an fast allen europäischen Universitäten benutzt. Eine Pionierleistung ersten Ranges legte er mit dieser Gesamtdarstellung des deutschen Rechts vor. Heineccius war seinerzeit international der angesehenste deutsche Jurist, vor allem seine klassischen Lehrbücher zum Ius Romanum waren in ganz Europa verbreitet. Übersetzungen gab es sogar noch im 20. Jahrhundert. In Frankreich wurde zur Einführung in das Ius Romanum das Lehrbuch von Heinecke empfohlen. Grund dafür war, daß er das Lehrbuch von der deutschen Forensik reinigte und die einzelnen Lehrinstitute axiomatisch formulierte. Die Quintessenz des römischen Zivilrechts erfasste Heineccius punktgenau, das dient auch dem heutigen Benutzer. Gleiche Klarheit in Darstellung und Systematik erkennt man schnell auch in seinem grundlegenden Lehrbuch zum deutschen Recht. Das in der Institutionenordnung ausgearbeitete Lehrbuch wurde zur dogmatischen Grundlage der weiteren Entwicklung des deutschen Privatrechts. Heineccius war Professor in Halle, Franecker und Frankfurt an der Oder.
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