ZACHARIAE,H.A., Handbuch des deutschen Strafprocesses. 2 Bde. Göttingen 1861-68

ZACHARIAE, Handbuch des deutschen Strafprocesses. 2 Bde. Göttingen 1861-65

ZACHARIAE, Heinrich Albert,

Handbuch des deutschen Strafprocesses. Systematische Darstellung des auf den Quellen des gemeinen Rechts und der neuern deutschen Gesetzgebung beruhenden Criminal-Verfahrens, in wissenschaftlicher Begründung und Verbindung. 2 Bde. Göttingen, Verlag der Dieterich’sche Buchhandlung, 1861-1868.

8vo. XII, 432; XVIII, 725 S. Zeitgenössische schwarze Pappbände mit goldgepr. roten Rückentitelschildern. (Bd. 2 mit minimalem Ausriß am ob. Kapital).

Kriminalistisches Spätwerk! – Zachariä (1806-1875) studierte die Rechte in Göttingen und blieb der Georg-August-Universität auch später, als Doktorand, Privatdozent und ab 1835 als Professor der Recht verbunden. Er zählte zu den profiliertesten Kriminalisten und Staatsrechtlern seiner Zeit, war u. a. Mitherausgeber des „Archivs für Kriminalrecht“. Seine Beteiligung an der praktischen Politik begann im Revolutionsjahr 1848, als er Mitglied des Vorparlaments und später der Frankfurter Nationalversammlung (Fraktion Nürnberger Hof = gemäßigte Linke) und des Gothaer Nachparlaments war. Er zeigte sich aber zuvor bereits als streitbarer und politischer Mensch in zahlreichen Gutachten und Beiträgen. Später wurde er Mitglied des Reichstages des Norddeutschen Bundes und des preußischen Landtages. „Neben den kleineren Arbeiten waren aber auch zwei größere in diesen Jahren gereift. Die eine war das Handbuch des deutschen Strafprozesses in zwei Bänden, das lieferungsweise ausgegeben, im October 1860 zu erscheinen begann und im März 1868 fertig wurde. Getreu seinem Principe, das Neue mit dem Alten zu verbinden, schickte er der eingehenden Darstellung des modernen, damals noch nicht codificirten Strafverfahrens, ähnlich wie in seinem Staatsrechte, einen Theil vorauf, der die rationellen und die historischen Grundlagen des geltenden Rechts darlegte“ (F. Frensdorf, ADB). – 1. Band, welcher die Einleitung, die rationellen und historischen Grundlagen des deutschen Strafprocesses und die Lehre von der Strafgerichtsverfassung enthält; 2. Band, welcher die das Strafverfahren selbst betreffenden Lehren enthält.

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