TITTMANN,C.A., Handbuch der Strafrechtswissenschaft. 02.A. 3 Bde. Halle 1822-24
Handbuch der Strafrechtswissenschaft und der deutschen Strafgesetzkunde. Nebst vollständigem Register über das ganze Werk. 2., umgeänd. Aufl. 3 Bde. (= komplett). Halle, bei Hemmerde und Schwetschke, 1822-1824.
8vo. XVI, 440; VII, 687; VIII, 734 S., 1 Bl. Hübsche, zeitgenössischer Pappbände mit Rotschnitt u. (leicht abgeblätterten) gepr. Rückentitelschildern. Schöner Zustand!
Hauptwerk des bedeutenden Strafrechtlers! – Die Erstausgabe erschien ab 1807 noch in 4 Bänden, in der 2. Auflage 3-bändig. Die Veröffentlichung wurde von den Gelehrten seiner Zeit durchaus positiv aufgenommen, obwohl sich der Strafrechtswissenschaftler in anderen Schriften recht kritisch gegen Feuerbach geäußert hatte. Tittmann legte im Jahre 1813 den „Entwurf eines Strafgesetzbuches für das Königreich Sachsen“ vor. – Nach seinem Studium in Leipzig und Göttingen und einer kurzen akademischen Lehrtätigkeit in Leipzig ging Tittmann (1775-1834) nach Dresden, wo er als Hof- und Justizrat und geheimer Referendar in sächsischen Diensten stand.
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