ZOEPFL,H., Grundsätze des deutschen Staatsrechts. 05.A. 2 Bde. Lpz. 1863
Grundsätze des gemeinen deutschen Staatsrechts, mit besonderer Rücksicht auf das allgemeine Staatsrecht und auf die neuesten Zeitverhältnisse. 5., durchaus verm. und verb. Aufl. 2 Bde. Leipzig und Heidelberg, C. F. Winter’sche Verlagshandlung, 1863.
8vo. XXIII, 780 S., 1 Bl. (Druckfehler u. Verbesserungen); XXII, 965 S. Zeitgenössische Halblederbände mit Buntpapierbezug u. gepr. Rückentitel.
Letzte Ausgabe! – Heinrich Zöpfl (1807-1877), Ordinarius an der Universität Heidelberg, verfasste mit den vorliegenden „Grundsätzen“ eines der wichtigsten Lehrbücher zum Staatsrecht in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Zöpfl stand in der Fraktion der grundkonservativen Staatsrechtslehrer, sein Lehrbuch war dennoch sehr wichtig und einflussreich. Er war Professor für Rechtsgeschichte und Staatsrecht an der Ruperto Carola und war dort ein gefragter Gutachter, etwa für die badische Regierung in Karlsruhe, als Kenner des adeligen Standesrechts für zahlreiche „mediatisierte“ Adelshäuser, aber auch für einfache Betroffene politischer Repression.
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