ZOEPFL,H., Grundsätze des deutschen Staatsrechts. 03.A. Heidelberg 1846
Grundsaetze des allgemeinen und des constitutionell-monarchischen Staatsrechts, mit besonderer Rücksicht auf das gemeingültige Recht in Deutschland, nebst einem kurzen Abrisse des deutschen Bundesrechtes und den Grundgesetzen des Deutschen Bundes als Anhang. 3., verm. u. verbess. Ausgabe. Heidelberg, Akademische Verlagshandlung von C. F. Winter, 1846.
8vo. XX, 394 S., (Anhänge:) 120 S., 5 Bll. (Register u. Druckfehler). Zeitgenössischer Halblederband mit gepr. Rückentitel. (Papier stellenw. etw. fleckig).
Heinrich Zöpfl (1807-1877), Ordinarius an der Universität Heidelberg, verfasste mit den vorliegenden „Grundsätzen“ eines der wichtigsten Lehrbücher zum Staatsrecht in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Zöpfl stand in der Fraktion der grundkonservativen Staatsrechtslehrer, sein Lehrbuch war dennoch sehr wichtig und einflussreich. Er war Professor für Rechtsgeschichte und Staatsrecht an der Ruperto Carola und war dort ein gefragter Gutachter, etwa für die badische Regierung in Karlsruhe, als Kenner des adeligen Standesrechts für zahlreiche „mediatisierte“ Adelshäuser, aber auch für einfache Betroffene politischer Repression.
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