EICHHORN,K.F., Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte. 02.A. 4 Bde. Gött. 1818-23
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte. 1.-2. (verbess.) Ausgabe. 4 Bde. Göttingen, bey Vandenhoeck und Ruprecht, 1818-1823.
8vo. (I, 2.A. 1818:) XVI, 464; (II, 2.A. 1819:) XIX, 628; (III, zur 1. u. 2.A. gehörig, 1819:) XII, 499; (IV, 1.A. 1823:) XVIII, 830 S. Zeitgenössische Pappbände mit Rückentitelschildern u. 3-seitigem Grünschnitt. (Ebde. leicht berieben, alte Rückentitelschilder stellenw. abgeplatzt).
Prototyp einer ganzen Lehrbuchtradition! – Epochale Bedeutung erfuhr Eichhorn (1781-1854) durch seine rechtshistorischen Schriften, insbesondere durch sein hier vorliegendes monumentales Werk zur deutschen Rechtsgeschichte, das ihm den Beinamen eines ‚Vaters der modernen deutschen Rechtsgeschichte‘ einbrachte. Eichhorn war der kongeniale Partner von Savigny für den Aufbau einer historischen Schule germanistischer Prägung. Savigny berief Eichhorn im Jahre 1811 an die neu gegründete Universität zu Berlin, die er im Jahre 1817 in Richtung Göttingen wieder verließ, um 1832 nochmals auf Zureden Savignys seine Lehrtätigkeit in Berlin aufzunehmen. Das vorliegende Hauptwerk wurde zum Prototyp einer ganzen Lehrbuchtradition, in der die Anordnung des Stoffs „von der Verfassungsgeschichte bis zu den Rechtsquellen reichenden Entwicklungsgeschichte des ‚deutschen‘ (d. h. nichtrömischen) Rechts einerseits und der systematisch-dogmatisch geordneten Darstellung ebendiese (Privat-)Rechts andererseits“ reicht (vgl. G. Dilcher in: Stolleis 188/189).
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