HUGO,G.v., Lehrbuch der juristischen Encyklopädie. 05.A. Berlin 1817
Lehrbuch der juristischen Encyklopädie. Als allgemeine Einleitung (zum Lehrbuch eines civilistischen Cursus). 5., ganz von Neuem ausgearb. Versuch. Berlin, bey August Mylius, 1817.
8vo. X, 468 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Buntpapierbezug, Lederecken u. schönem Rotschnitt. (Lehrbuch eines civilistischen Cursus, 1). (Ebd. etw. bestoßen, Gelenk am ob. Kapital leicht brüchig, erste Bll. ganz leicht angeschmutzt).
Hugo (1764-1844), Ordinarius für römisches Recht in Göttingen, war der Wegbereiter der historischen Schule in Deutschland. Er war als Rechtslehrer und Rechtsgelehrter einer der bedeutendsten in Deutschland vor dem Auftreten von Savigny. Hugo war der entscheidende Impulsgeber für Savignys wissenschaftlichen Werdegang. Was ihn mit Savigny verband, war die Ablehnung der Naturrechtslehre. Für Hugo gab es drei Grundlinien der Rechtswissenschaft: die praktische, historische und die philosophische. Seine Gegnerschaft mit den Lehren aus der Zeit der Epoche des Usus modernus pandectarum resultierte aus seiner Einstellung, daß die historische Dimension in der Erfassung des Rechts nicht außer Acht gelassen werden dürfe.
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