BERGER,J.H., Oeconomia Iuris. 07.A. Leipzig 1771

BERGER, Oeconomia Iuris. 7.A. Leipzig 1771

BERGER, Johann Heinrich,

Oeconomia Iuris ad usum hodiernum accommodati accurante filio Christoph. Henr. Nob. Dom. de Berger. Editio Septima revisa et post editoris sexti, Io. Aug. Bachii, annotationes iterum novis aliisque accessionibus adauctastudio Caroli Godofredi Winckleri. Editio Septima. Lipsiae (= Leipzig), sumptibus Ioannis Friderici Iunii, 1771.

4to. Tb. (mit Vignette), 41 Bll., 950 S., 75 Bll. (Index). Schöner zeitgenössischer Pergamentband mit geprägtem Rückenschildchen und 3-seitigem Rotschnitt. Frischer Zustand!

Die wichtigste Darstellung des geltenden Rechts im Institutionensystem im 18. Jahrhundert, zuerst 1712 erschienen! – Das Hauptwerk von Berger (1657-1732), in dem mit Ausnahme des Staatsrechts das ganze justinianische Recht in der damaligen Geltungsform dargestellt ist. „Oeconomia“ ist ein aus dem Griechischen entlehnter Begriff, der in der Antike im Theater bzw. der Rhetorik benutzt worden ist. Die „oikonomia“ ist die sinnvolle Einteilung eines Stückes oder einer Rede, aus der schließlich ein harmonisches Ganzes sich beinahe notwendig ergibt. Der heutige Begriff der „Ökonomie“ im wirtschaftlichen Sinne benutzt die wirtschaftliche Auffächerung mit dem Ziel eines harmonischen Ineinandergreifens. Im juristischen Sinne ist eine systematische Darstellung des gesamten Justinianischen Rechts in der damaligen Geltungsform, eine umfassende „Harmonie“ des gesamten Privatrechts gemeint! Das Werk stellt eine systematische Darstellung des gesamten geltenden Zivilrechts dar, das nach dem Institutionensystem aufgebaut und also in vier Bücher unterteilt ist. Für Berger ist die Einheit der Rechtswissenschaft oberstes Gebot, demnach ist für ihn das Recht eine „Jurisprudentia triplex“: legislatoria, consultativa & iudiciaria. Im Grunde verfolgt Berger eine Verschmelzung aller miteinander konkurriender Rechtssysteme und Rechtsquellen. Das Kollisionsrecht wird durch Verschmelzung aufgelöst, ein typischer Gedanke der Juristen des Usus modernus. Daraus entstand ein typisches Rechtspraktikerhandbuch, das breite Anwendung vor Gerichten und in den Kanzleien, aber auch in der Lehre an den Universitäten fand.

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