SCHMIDT,C.A., Der principielle Unterschied zw. röm. u. germ. Recht. Rostock 1853
Der principielle Unterschied zwischen dem römischen und germanischen Rechte. Bd. 1 (alles Erschienene): Die Verschiedenheit der Grundbegriffe und des Privatrechts. Rostock und Schwerin, Verlag der Stiller’schen Hofbuchhandlung, 1853.
8vo. XII, 340 S. Neuerer Halbleinen mit aufgebrachter OBroschur. (Papier stellenw. stärker stockfl.).
Erste Ausgabe, Gegenposition zu Savigny! – Schmidt (1815-1903) führte eine Gruppe Rechtsgelehrter an, die Tendenzschriften gegen das römische Recht und gegen dessen Rezeption formulierten. Schmidt war bestimmt von dem Gedanken, das heimische Recht gegen das römische Recht zu verteidigen; bis hin zum Vorwurf der sittlichen und religiösen Minderwertigkeit des römischen Rechts sammelte Schmidt alle Argumente, vor allem gegen die historische Rechtsschule von Savigny. Schmidts Bedeutung liegt eigentlich in der Ausformulierung der Gegenposition zu Savigny. – Schmidt studierte die Rechtswissenschaften in Jena, promovierte dort im Jahre 1839, habilitierte sich ebenfalls dort im folgenden Jahr und hielt als Privatdozent für Römisches Recht Vorlesungen. 1843 wurde er zum Extraordinarius ernannt, nahm im Jahre 1849 einen Ruf als ord. Professor an der Universität Greifswald an, wechselte ein Jahr später nach Freiburg im Breisgau. Zu dieser Zeit war er auch in der badischen Kammer politisch aktiv. Im Frühjahr 1869 war er an der Universität Bonn, ging im Herbst desselben Jahres an die Universität Leipzig.
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Rare Book: EUR 220,--