Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.

In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.


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WETTE,W.M.L.de, Christliche Sittenlehre. 4 Bde. Berlin 1819-23

WETTE, Christliche Sittenlehre. 4 Bde. Berlin 1819-1823
WETTE, Wilhelm Martin Leberecht de - Porträt

WETTE, Wilhelm Martin Leberecht de,

Christliche Sittenlehre. 3 Bde. (in 4 gebunden). Berlin, gedruckt und verlegt bei G. Reimer, 1819-1823.

8vo. (I:) XVIII, 330; (II,1:) XIV, 385; (II,2:) XIV, 367; (III:) XIV, 414 S., 1 Bl. (Druckfehler). Zeitgenössische Pappbände mit Rückentitelschildern. (Ebde. leicht berieben).

I. Die allgemeine Sittenlehre; II. Allgemeine Geschichte der christlichen Sittenlehre. 1. Hälfte: Geschichte der vorchristlichen und altkatholischen Sittenlehre. 2. Hälfte: Geschichte der römisch-katholischen und protestantischen Sittenlehre; III. Besondere Sittenlehre. – De Wette (1780-1849) zählt zu den bedeutenden protestantischen Theologen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Nach seinem Studium an der Universität Jena (u. a. bei Griesbach, Gabler und Paulus) wurde er dort 1805 Privatdozent, 1807 dann zum a. o. Professor berufen. Im Jahre 1809 folgte er dem Ruf als o. Professor an die Universität Heidelberg (Freundschaft mit Jakob Friedrich Fries), 1810 folgte er dem Ruf an die neugegründete Friedrich-Wilhelms-Universität nach Berlin. Im Jahre 1819 wurde er dort entlassen und aus Preußen verbannt, da er der Mutter des Kotzebue-Mörders Karl Ludwig Sand kondoliert hatte. Er ging als Prediger nach Weimar, folgte 1822 dann einem Ruf an die Universität Basel. Dort wirkte er sehr erfolgreich, auch als Rektor der Universität. Die Universität und ihre theologische Fakultät verdankte seinerzeit de Wette zu einem Großteil ihr neues Ansehen. De Wette blieb in Basel, erwarb im Jahre 1829 auch das Schweizer Bürgerrecht. Die vorliegende Arbeit entstand überwiegend in der Weimarer Zeit, nach de Wettes Entlassung in Berlin und dem Antritt seiner neuen Professur in Basel. – Vgl. Wetzer-W. III, 1653.

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