HELLWIG,K., System des deutschen Zivilprozeßrechts. 2 Bde. Lpz. 1912. ND 1980
System des deutschen Zivilprozeßrechts. 2 Bde. Leipzig, A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung Nachf., 1912. (Nachdruck: Aalen, Scientia, 1980).
8vo. XIV, 897; VI, 468 S. Originale Verlagsleinen mit gepr. Rückentitelschild u. Deckeltitelprägung. (St.a.T. u. Tb.-Rückseite, Schnitt abgestrichen). (NP 145,— EUR).
Das „System“ gilt als kürzere Version seines unvollendet gebliebenen Lehrbuchs des deutschen Zivilprozeßrechts, die selbst aber unvollendet blieb. Hellwig (1856-1913) verstarb, der zweite Band wurde von Oertmann mit einem Beitrag zur Zwangsvollstreckung abgeschlossen. Die Zwangsvollstreckung sollte Gegenstand des nicht mehr erschienenen dritten Bandes sein. Hellwig, Professor in Rostock, dann in Gießen, Erlangen und schließlich, seit 1902, an der Universität Berlin. Während er sich vor Erscheinen des BGB mit Veröffentlichungen zurück hielt, erschienen mit dem BGB gleich drei Monographien, die Hellwig mit einem Schlag in Gelehrtenkreisen sehr berühmt machten (Die Verträge auf Leistung an Dritte, 1899; Anspruch und Klagerecht, 1900; Wesen und subjektive Begrenzung der Rechtskraft, 1901). Daneben war Hellwig ein ausgewiesener Zivilprozessrechtler in Deutschland (Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 3 Bde., 1903-1909). – I. Ordentliches Verfahren, ausschließlich besondere Prozeßarten und Zwangsvollstreckung; II. Besondere Prozeßarten und schiedsrichterliches Verfahren. Zwangsvollstreckung (von Paul Oertmann).
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