ROSENBERG,L., Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts. 03.A. Berlin 1931
Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts. 3., völlig neubearb. u. verm. Aufl. (6.-8. Tsd.). Berlin, Verlag von Otto Liebmann, 1931.
8vo. XVI, 804 S. Originaler Verlagsleinen mit Rücken- u. Deckeltitelprägung. (Papier anfänglich ganz leicht knittrig).
Rosenberg (1879-1963) begründete führende Lehrbücher zum Zivilprozessrecht und zum Zwangsvollstreckungsrecht. Er promovierte und habilitierte an der Universität Breslau, wechselte 1906 an die Universität Gießen und folgte 1932 einem Ruf an die Universität Leipzig. Wegen seiner jüdischen Herkunft wurde er 1934 in den unter Zwang in den Ruhestand versetzt. Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde er an die LMU München berufen.
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