MAREZOLL,T., Lehrbuch der Institutionen des römischen Rechts. 11.A. Leipzig 1881
Lehrbuch der Institutionen des römischen Rechts. 11., von Professor Dr. Th. Schirmer neu durchges. Aufl. Leipzig, Johann Ambrosius Barth, 1881
8vo. XXII, 598 S. Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken, geprägtem Rückentitel u. schönem Rotschnitt. (Privatst. u. Namenszug v. alter Hand a. Tb., Privatst. a. Vorsatz).
Zweite Bearbeitung von Theodor Schirmer. – Das Lehrbuch diente sowohl zur Einleitung in das römische Recht als auch in die Rechtswissenschaft überhaupt. Die Institutionen eignen sich nicht nur deshalb zur Einleitung, weil das römische Recht in Deutschland seit dem Ausgang des Mittelalters rezipiert wird, sondern auch „wegen seiner inneren Trefflichkeit, wegen seiner consequenten, in sich selbst vollendeten theoretischen und praktischen Aus- und Durchbildung“. – Erster Teil: Geschichte der Quellen des römischen Rechts; Zweiter Teil: Das römische Privatrecht selbst in seinen Grundzügen. Erstes Buch: Allgemeine Grundsätze über die Rechte, deren Arten, Ausübung, Verfolgung und Schutz; Zweites Buch: Das Personenrecht oder die Lehre von den Personen und ihrer Rechtsfähigkeit; Drittes Buch: Die Lehre von dem Vermögensrechte; Viertes Buch: Die Lehre von den Familienverhältnissen, oder das s. g. Familienrecht; Fünftes Buch: Die Lehre von den Verlassenschaften oder den Successionen auf den Todesfall.
Bestellnummer: 28376AB
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