SAVIGNY,F.C.v., System des heutigen Römischen Rechts. 01.A. 9 Bde. Bln 1840-1863

SAVIGNY, System des heutigen römischen Rechts. 9 Bde. Berlin 1840-1863

SAVIGNY, Friedrich Carl von,

System des heutigen Römischen Rechts, 8 Bde. (Erstausgabe), (sowie:) Sachen- und Quellen-Register, bearbeitet und mit Genehmigung des genannten Herrn Verfassers nebst einem Vorworte desselben hrsg. von O. L. Heuser (3. Aufl.). 9 Bde. Berlin, bei Veit und Comp., 1840-1849 sowie 1863 (Register).

8vo. Zeitgenössische Halblederbände mit Buntpapierbezug, geprägten Rückentiteln sowie schönem Marmorschnitt. Schönes Set!

Savigny (1779-1861), Professor für Römisches Recht in Marburg, Landshut und schließlich ab 1810 an der neugegründeten Berliner Humboldt-Universität, legte für die Niederschrift seines Opus Magnum eine Pause in seiner Lehrtätigkeit ein. Im Jahre 1835 begann Savigny mit der Niederschrift seines Systems, das den Juristen auf den Gipfel seiner wissenschaftlichen Kraft zeigt. Und seine Formulierungskunst und seine sprachliche Ausdrucksfähigkeit uns heute noch in Staunen versetzt. Savigny suchte die gesamte rechtsdogamtische Tradition zu erfassen, insbesondre die römischen Rechtsquellen und brachte alles in genialer Weise durch gelungene Reduktion und Komprimierung in diesem siebenbändigen Werk zu Papier. Der thematische Gegenstand des epochalen Werkes sind die allgemeinen Lehren des Privat- und Prozeßrechts. Die Wirkunsgeschichte dieses gewaltigen Werkes kann gar nicht übertrieben werden. Hervorstechend ist, wie bei fst allen Werken Savignys, daß das System auch sprachlich ein Meisterwerk ist. – Seitenzählung: (I: 1840) L, 429 S.; (II: 1840) VI, 559 S.; (III: 1840) VI, 473 S.; (IV: 1841) VI, 616 S.; (V: 1841) VI, 646 S.; (VI: 1847) XI, 535 S.; (VII: 1848) XV, 309 S.; (VIII: 1849) XIII, 540 S. (Register, 3. Aufl., 1863:) 351 S.

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