BESELER,G., Volksrecht und Juristenrecht. 01.A. Leipzig 1843
Volksrecht und Juristenrecht. Leipzig, Weidmann’sche Buchhandlung, 1843.
8vo. VI, 364 S., 1 Bl. (Druckfehlerberichtigung). Schlichter, zeitgenössischer Pappband mit verblasstem handschriftlichem Rückentitelschild.
Wichtiger Beitrag zum Rezeptionsstreit im 19. Jahrhundert! – In Beselers (1809-1888) berühmter Schrift gipfelt der Rezeptionsstreit des 19. Jahrhunderts zwischen Germanisten und Romanisten. Die Diskussion nach der im Volke ruhenden Kraft der Rechtsschöpfung war eine Fragestellung, die Savigny angestoßen hatte. Diese nachlassende schöpferische Kraft des Volkes (Volksrechte) werde nunmehr von den Juristen ersetzt (Juristenrecht). Gegen diese Vorstellung Savignys, dessen Anhänger Beseler zunächst eigentlich gewesen ist, wendet er sich mit diesem Werk und begründet die fortdauernde rechtsschöpferische Kraft des Volkes. Die „juristische Person“ sei nicht eine bloße Fiktion der Rechtordnung, sondern eine tatsächliche überindividuelle Wirkungseinheit. Er arbeitet die Rechtfigur der „Gesamthand“ heraus und gilt als Begründer der Genossenschaftslehre, die dann sein geistiger Schüler Otto von Gierke zur Vollendung brachte. Es erschienen in den Jahren 1844 und 1846 nocht 2 Nachträge von Georg Friedrich Puchta und Heinrich Thöl. – Beseler war Professor an den Universitäten Basel (seit 1835), Rostock (seit 1837), Greifswald (seit 1842) und endlich an der Universität Berlin (seit 1859). Er bekleidete mehrere politische Ämter, war 1848 und 1849 Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung (Casino-Fraktion).
Bestellnummer: 28744AB
Antiquariat: EUR 380,--