SMEND,R., Verfassung und Verfassungsrecht. München 1928
Verfassung und Verfassungsrecht. München, Verlag von Duncker & Humblot, 1928.
8vo. VIII, 178 S., 5 Bll. Verlagsanzeigen. Schlichter zeitgenössicher Halbleinen mit aufgezogener Verlagsbroschur. (St.a.T.).
Hauptwerk Smends, in dem er seine Integrationslehre entwickelt! – Die Arbeit erschien während Smends Professur an der Universität Berlin, wo im selben Jahr Carl Schmitts “Verfassungslehre” erschien, in der Schmitt seine “dezisionistische Theorie” ausarbeitet. Smends Integrationslehre kann als wissenschaftlicher Gegenpol zum Dezisionismus betrachtet werden, die sich gleichfalls gegen den staatswissenschaftlichen Positivismus wendet. Der Staat ist für Smend kein Konstrukt aus normativer Deduktion, sondern im Grunde eine soziologische Kategorie, die aus sozialen Wechselwirkungen erwächst. Seine Integrationslehre hat in der bundesrepublikanischen Staatslehre wie auch der Politikwissenschaft eine bedeutende Rolle gespielt. Einer weiteren “Smend-Schule” können neben Ulrich Scheuner, Horst Ehmke, Konrad Hesse und Peter Häberle auch der Politikwisssenschaftler Wilhelm Hennis zugerechnet werden. Smend musste die Universität Berlin im Jahre 1935 verlassen und wurde an die Universität Göttingen verschoben, da sein Lehrstuhl in Berlin von Reinhard Höhn besetzt werden sollte. Smend (1882-1975) blieb bis zu seiner Emeritierung 1951 in Göttingen, darüber hinaus dem von ihm gegründeten “Kirchenrechtlichen Institut” verbunden. Zuvor bekleidete er Lehrstühle in Tübingen (seit 1911) und Bonn (seit 1915), bis er 1922 an die Friedrich-Wilhelms-Universität berufen wurde. Nach preisgekrönter Dissertation in Göttingen (1904) und Habilitation bei Albert Hänel in Kiel (1908) erhielt Smend im Jahre 1909 seinen ersten Ruf zum a. o. Professor an die Universität Greifswald.
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Rare Book: EUR 160,--