THÖL,H., Das Handelsrecht. 03.-05.A. 3 Bde. Lpz. 1873-80.

THÖL, Das Handelsrecht. 3.-5.A. 3 Bde. in 4. Leipzig 1873-80

THÖL, Heinrich,

Das Handelsrecht. 03.-05. umgearb. bzw. verm. u. verbess. Aufl., Bd. 3 in Erstausgabe. 3 Bde. in 4. Leipzig, Fues’s Verlag (R. Reisland), 1873-1880.

8vo. (I,1, 5.A. 1875:) XVI, 600 S.; (I,2, 5.A. 1876:) XVI, 559 S.; (II, 3.A. 1873:) XV, 840 S.; (III., 1.A. 1880:) XII, 253 S., 2 Bll. Anhang. Zeitgenössische Halbleinenbände mit Rückentitelprägung u. Buntpapierbezug, Bd. 3 farblich leicht abweichend. Insgesamt schönes Set!

Erstes Lehrbuch zum Handelsrecht auf romanistischer Grundlage, mit dem kaum noch auffindbaren Band 3, selten! – Thöl (1807-1884) stammte aus der berühmten Hansestadt Lübeck aus einer kaufmännischen Familie, so war er prädestiniert, im kaufmännischen Geiste seiner Vaterstadt auf jurtistischem Gebiet Bedeutendes zu leisten. Es ist mit Abstand das Beste, was zum Handelsrecht im 19. Jahrhundert verfasst worden ist. Genau besehen, kann man vom Beginn der modernen Wissenschaft des Handelsrechts sprechen. Die Begeisterung über das Werk spiegelt sich auch in der Beschreibung von Stintzing-Landsberg wieder: „Die wirtschaftlichen Institutionen duch juristische Konstruktionen zu erklären und zu festigen, bestimmte Rechtsbegriffe und oberste Rechtsregeln zu gewinnen, daraus in streng dogmatischer Folgerung die Einzelheiten zu erschließen, all dies in knappste Form und bezeichnendtsen Ausdruck zu fassen: das ist die Aufgabe, die Thöl sich gesetzt hat und die schon in der ersten Auflage aufs reinlichste und reichlichste gelöst ist. Nicht beschrieben werden die Geschäfte und Rechtsverhältnisse, wie bisher im Handelsrecht üblich, sondern begriffsmäßig bestimmt und logisch entwickelt, mit einer Sicherheit des Griffs, mit einer Klarheit der Grundlage, mit einer Freude an der sauberen Sonderung in die einzelnen Spielarten und Möglichkeiten, die mitreißend wirken. So entsteht auf sicherem Boden ein ganz neuer Kunstbau. Die Mittel aber, die Thöl zu dessen Schöpfung verwendet, die Technik, deren er sich dabei bewußt bedient, sind rein romanistischer Art, mag es sich um ursprünglich römische oder deutsche; um ältere und ganz moderne Dinge handeln. Sie alle werden dieser zivilistischen Methode mit Erfolg unterworfen“. – Im Jahre 1841 erschien in Göttingen Band 1, es folgte der zweite Band im Jahre 1847, der dem Wechselrecht gewidmet ist. Band 1: weitere Auflagen 1850, 1854, 1862 mit nur äusserlich angefügter Berücksichtigung des neuen Handelsgesetzbuches; 1875 ganz umgearbeitet auf der Grundlage des HGB und schließlich letztmalig 1879. Band 2 (Wechselrecht): weitere Auflagen 1865, 1873 und 1878. – Ab 1821 ging Thöl auf das Lübische Katharineum und schrieb sich 1826 in Leipzig als Rechtsstudent in der Universität Leipzig ein. Später ging er nach Heidelberg, wo er bei dem großen Pandektisten Thibaut und dem Germanisten und ersten Handelsrechtler Mittermaier studierte. Dort promovierte er 1829 und habilitierte sich noch im gleichen Jahr, aber in Göttingen. Hier wurde er am 20. Mai 1837 zum Extraordinarius ernannt. Als Mitglied der ‚Göttinger Sieben‘ kurzweilig aus dem Universitätsbetrieb entlassen, erlangte Thöl 1842 einen ordentlichen Lehrstuhl in Rostock und wurde im Jahre 1849 nach Göttingen zurückberufen. Dort starb er am 16. Mai 1884.

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