SCHNEIDEWIN,J., Institutionenkommentar. Straßburg 1586

SCHNEIDEWIN, Institutionenkommentar. Straßburg 1586

SCHNEIDEWIN, Johannes,

In quatuor Institutionum imperialium D. Iustiniani libros, commentarii, nunc post mortem eius in usum & gratiam iuris studiosorum, nec non omnium aliorum praxim forensem sectantium, cum multis libellorum, & actuum iudicialium formis, atque iuris Saxonici consensu & antinomia, editi, ex recognitione et cum nouis annotationibus ac supplemento Matthaei Wesenbecii. Argentorati (= Straßburg), excudebat Theodosius Rihelius, 1586.

Fol. Tb. mit Druckersignet, 5 Bll., 1143 S., 34 Bll. (Index). Schlichter zeitgenössischer Pergamentband, auf 5 Bünden geheftet. (1 Indexbl. fehlend, durch weißes Bl. ersetzt; 1 Indexbl. mit hinterlegtem Randausriss, kaum Textverlust; Papier stellenw. stärker angerändert).

Erste Gesamtdarstellung des geltenden römischen Rechts in Deutschland, in einer frühen Straßburger Ausgabe! – Schneidewin (1519-1568) war Schüler von Melchior Kling und später Professor der Institutionen in Wittenberg. Sein Institutionenkommentar ist das einzige von ihm hinterlassene juristische Werk und wurde erst nach seinem Tod von dessen Lehrstuhlnachfolger Matthäus Wesenbeck (1531-1586) herausgegeben, erstmals 1571 in Straßburg. Schneidewin, dessen gräzisierter Name Oinotomus lautet, ging mit diesem Werk weit über ein bloßes Institutionenlehrbuch hinaus: es enthält das gesamte praktische Recht, das kanonische Recht, die Reichsabschiede, die peinliche Gerichtsordnung Karls V. und das zu dieser Zeit geltende sächsische Recht. Mit dem Auftreten Schneidewins und der Edition seines in ganz Europa verbreiteten Institutionenkommentars kann der Zeitpunkt datiert werden, ab dem sich die sächsische Rechtswissenschaft in der Epoche des Usus modernus zum führenden Rechtskreis in Deutschland entwickelt hat. Insbesondere das Zusammentreffen des römisch-rechtlichen Jus Commune mit dem partikularen sächsischen Recht förderte sehr stark die enorme Produktivität und Kreativität der sächsischen Rechtswissenschaft. Das Lehrbuch von Schneidewin trat auch einen einzigartigen Erfolgszug durch ganz Europa an. Bis Ende des 18. Jahrhunderts sind mindestens 80 nachweisbare Auflagen sowohl in Deutschland wie auch in Italien erfolgt. Schneidewin war ein sehr wichtiger Jurist innerhalb der protestantischen Rechtswissenschaft. Er wurde während seines Studiums in Wittenberg im Hause Martin Luthers aufgenommen und hat dort fast 10 Jahre lang gelebt. Insbesondere im Ehe- und Familienrecht kann deutlich lutherisches Gedankengut nachgewiesen werden. Im ersten Buch der Institutionen und dem Abschnitt ‚de nuptiis‘ finden wir die ersten wissenschaftlichen Erörterungen über das protestantische Eherecht. Ende des 16. Jahrhunderts wurde das Werk Schneidewins von Papst Clemens VIII. deshalb auf den Index librorum prohibitorum gesetzt. Fortan konnten in Italien nur bereinigte Ausgaben von Schneidewins Werk erscheinen. – Vgl. Coing, Handbuch II/1, 533ff.

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